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Immer weniger Kinder lernen schwimmen

NK  |  12.07.2021

Schon vor der Corona-Pandemie gab es viele Kinder, die nicht schwimmen gelernt haben. Durch den Lockdown hat sich diese Situation weiter verschärft, berichtet die Stiftung Kindergesundheit. Das kann gefährliche Folgen haben, mahnen die Experten: Ertrinken sei nach wie vor die zweithäufigste Unfallursache mit Todesfolge bei Kindern.

Kinder, mit Haube und Schwimmbrille, am Rand des Schwimmbeckens.
Die Wartelisten für Schwimmkurse sind lang, und auch an Schulen gibt es immer seltener Schwimmunterricht.
© monkeybusinessimages/iStockphoto

Im Jahr 2020 kamen in Deutschland 18 Vorschulkinder und fünf Grundschulkinder durch Ertrinken ums Leben, schreibt die Stiftung Kindergesundheit in einer aktuellen Stellungnahme. „Einer der Gründe für diese alarmierende Tatsache ist die zunehmende Zahl von Nichtschwimmern unter den Kindern und Erwachsenen. Schwimmen können ist aber lebenswichtig“, sagt Professor Dr. Berthold Koletzko, Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit. Der Münchner Kinder- und Jugendarzt verweist auf Erhebungen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft DLRG: Nach deren Erkenntnissen war das Pandemiejahr 2020 für die Schwimmausbildung der Kinder ein nahezu verlorenes Jahr. Schon vor der Pandemie konnten fast 25 Prozent aller Grundschulen keinen Schwimmunterricht mehr anbieten, weil ihnen kein Schwimmbad zur Verfügung stand. Die ausbildenden Verbände, wie die DLRG, haben mittlerweile lange Wartelisten von ein bis zwei Jahren für einen Schwimmkurs. Mehr als jeder zweite Grundschulabsolvent ist kein sicherer Schwimmer mehr, beklagt die DLRG.

Badewanne und Swimmingpool sind ein Risiko

Kinder bis zu zwei Jahren verunglücken am häufigsten in der Badewanne, gefolgt von Gartenteichen bei den Ein- bis Dreijährigen und offenen Gewässern bei den Zwei- bis Sechsjährigen. Unfälle in Swimmingpools ereignen sich vermehrt in den ersten sechs Monaten nach Anschaffung des Pools und sind bei frei zugänglichen Schwimmbecken dreimal häufiger als bei Eingezäunten. Bei Kindern über sechs Jahren passieren die meisten Unfälle in Schwimmbädern, bei über Achtjährigen sind das Meer oder die Seen die besonderen Gefahrenpunkte.

Wiederbelebung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes

Bei einem Ertrinkungsunfall zählt jede Minute: Mit der Wiederbelebung soll in jedem Fall sofort begonnen werden. Dazu wird zuerst die Mundhöhle frei gemacht, eventuelle Fremdkörper entfernt und der Kopf des Kindes im Nacken vorsichtig nach hinten gebeugt. Säuglinge werden über Nase und Mund mit vorsichtigen Atemstößen beatmet und bei älteren Kindern wird eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchgeführt. Findet man das verunglückte Kind im Wasser, kann die Beatmung unter Umständen bereits im Wasser ausgeführt werden.

Besonders wichtig: Den Notruf wählen und die Rettungsversuche nicht aufgeben, bis die Sanitäter vor Ort sind. Durch die Unterkühlung des Körpers im Wasser erhöht sich nämlich die Chance des Kindes, dass die Wiederbelebungsmaßnahmen auch nach längerer Zeit noch zum Erfolg führen. Außer der Beatmung sollte man das verunglückte Kind vor weiterer Auskühlung schützen, indem man es von der nassen Kleidung befreit, abtrocknet und in eine Decke wickelt.

Ertrinkungsunfällen vorbeugen

  • Babys sollten nur in speziellen Badewannen baden und dabei auf keinen Fall alleingelassen werden. Erwachsene dürfen ihre Kinder nicht aus den Augen lassen - auch nicht kurz, wenn etwa das Telefon klingelt. 
  • Auch Kleinkinder dürfen niemals allein, sondern nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen baden. Die Verantwortung dafür darf nicht auf ältere Geschwister übertragen werden.
  • Ist ein Kleinkind in der Familie, sollte der Swimmingpool oder Gartenteich mit einem soliden, mindestens einen Meter hohen Zaun umgeben sein.
  • Regentonnen brauchen einen festen Deckel, um einem Hineinklettern und Hineinfallen von Kindern vorzubeugen.
  • Bevor das Kind sicher schwimmen kann, hält es sich am besten immer mit Schwimmflügeln am Seeufer, Strand oder im Schwimmbad auf.
  • Aufblasbare Teile wie Schwimmreifen, Matratzen oder Gummitiere sind Spielzeuge, aber keine Schwimmhilfe. Sie können Kinder nicht sicher vor dem Ertrinken bewahren und ersetzen nicht die Aufsichtspflicht der Erwachsenen.

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