Liste aktualisiert: Sichere Medikamente für ältere Menschen

ZOU | 12.01.2023

Viele ältere Menschen haben mehrere chronische Erkrankungen und nehmen deshalb verschiedene Medikamente ein. Eine neue Liste potenziell ungeeigneter Wirkstoffe soll die Sicherheit für die medikamentöse Behandlung älterer Menschen erhöhen.
Einige Medikamente bergen für ältere Menschen bestimmte Risiken. image.originalResource.properties.copyright

Werden mehrere Medikamente eingenommen, können diese nicht nur Nebenwirkungen haben, sondern auch miteinander wechselwirken. Dazu kommt, dass der Nutzen mancher Arzneimittel im Alter geringer ist: Wenn sie zum Beispiel das Sturzrisiko erhöhen, kann dies bei älteren Menschen schlimmere Folgen haben als bei jungen. 2010 wurde die erste Priscus-Liste erstellt, in der sich Wirkstoffe finden, die für ältere Menschen problematisch sein können. Das hat bereits viel bewirkt: Während 2009 noch 24 Prozent aller Patientinnen und Patienten ab 65 Jahren mindestens ein problematisches Medikament jährlich verschrieben bekamen, waren es 2019 nur noch 14,5 Prozent.

Bei der intensiven Überarbeitung dieser Liste durch eine Expertengruppe wurden 187 potenziell ungeeignete Wirkstoffe identifiziert – 133 mehr als auf der ersten Liste. Das liegt zum Teil daran, dass nicht mehr ganze Wirkstoffklassen, sondern auch einzelne Wirkstoffe betrachtet wurden. Neu auf die Liste gekommen sind zum Beispiel einige orale Antidiabetika und Benzodiazepine einer mittleren Wirkdauer wie Oxazepam.

Für viele Wirkstoffe wurden Empfehlungen zu maximalen Dosierungen und der Therapiedauer ausgesprochen. Hohe Mengen Ibuprofen (> 1200 mg/Tag) sollten ohne Magensäureblocker (Protonenpumpenhemmer) beispielsweise nicht länger als eine Woche eingenommen werden, Säureblocker wiederum nicht länger als acht Wochen. Außerdem geben die Fachleute Empfehlungen dazu, bei welchen Erkrankungen bestimmte Wirkstoffe ungeeignet sind, zu besser geeigneten Alternativen sowie dazu, wie Ärzte die Neben- und Wechselwirkungen bestimmter Wirkstoffe erfassen und verfolgen können.

Quelle: DOI 10.3238/arztebl.m2022.0377