Die Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 stellt auch die Abfallentsorgung in Deutschland vor besondere Herausforderungen. Spezielle Ausnahmen gelten derzeit für Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben. Darauf weist das Bundesumweltministerium hin.
Zwar sind bislang keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mit dem Virus angesteckt haben. Dieser Übertragungsweg ist aber nicht auszuschließen (mehr zur Ansteckungsgefahr online bei aponet.de). Zum Schutz der Hausmeister, Nachbarn in Mehrparteienhäusern und den Mitarbeitern der Abfallentsorgung empfiehlt das Bundesumweltministerium (BMU) daher folgende Vorsichtsmaßnahmen, die für an Covid-19 erkrankte Personen oder begründete Verdachtsfälle gelten, die sich in häuslicher Quarantäne befinden.
Für alle anderen privaten Haushalte in Deutschland ändert sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts. Da sich aktuell jedoch mehr Menschen länger als sonst zuhause aufhalten, fällt dort auch mehr Abfall an. Jeder einzelne ist gefragt, damit die Restabfalltonnen nicht überquellen und Hygieneregeln eingehalten werden. Besonders wichtig sei es, Abfall während der Corona-Pandemie so gut wie möglich zu vermeiden und den Müll richtig zu trennen.
BMU/NK
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