BerufGesundheit

Zusatzversicherungen für die Gesundheit – worauf zu achten ist

28.10.2013

Nicht alles, was sich Patienten wünschen, bezahlen gesetzliche Krankenkassen. Hier springen teilweise private Zusatzversicherungen ein. Drei, die sinnvoll sein können, werden hier vorgestellt. Was dabei zu beachten ist, erläutert Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e. V.

Mann im Anzug erklärt jüngerem Paar ein Dokument
Bei Zusatzversicherungen gibt es erhebliche Unterschiede. Eine Beratung sorgt für Klarheit.
© Rido - Fotolia

Krankenhaus-Zusatzversicherung

  • Was sie - je nach Police - leistet:
  • Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern
  • Wahl einer anderen als der zugewiesenen Klinik
  • Chefarztbehandlung
  • Was zu beachten ist:
  • Boss: Man sollte schauen, dass bei freier Klinikwahl die Kostenunterschiede zwischen der persönlich bevorzugten Wahlklinik und der eigentlich nächstliegenden geeigneten oder vom Arzt zugewiesenen Klinik erstattet werden. Die selbst gewählte Klinik muss bei vielen Versicherern aber ein Vertragsverhältnis mit der gesetzlichen Kasse des Patienten haben. Und aufgepasst: Bei Chefarztbehandlung wird nicht bei jedem Vertrag mehr als der 3,5-fache Gebührensatz erstattet, obwohl er häufig überschritten wird. Bei Risikotarifen, die mit dem Alter steigen, bekommen jüngere Versicherte oft günstige Einstiegsbeiträge. Allerdings muss man dann in höherem Alter teils immense Beiträge zahlen. Wer die Krankenhaus-Zusatzversicherung länger halten möchte, fährt mit Tarifen ohne festliegende altersabhängige Steigerungen besser.

Krankentagegeld-Versicherung

  • Was sie leistet:
  • Sie sichert den Verdienstausfall bei Krankheit ab.
  • Für Selbstständige ersetzt sie Krankengeld, das gesetzlich Versicherten zusteht.
  • Was zu beachten ist:
  • Boss: Angestellte, die sechs Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld von ihrer Krankenkasse bekommen, müssen sich gut überlegen, ob sie eine Krankentagegeld-Versicherung brauchen. Sie kann für gut verdienende Angestellte interessant sein, die mit ihrem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Denn das Krankengeld gesetzlicher Krankenkassen orientiert sich an dieser Grenze. Man bekommt maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr möchte, muss das privat absichern. Freiwillig in gesetzlichen Krankenkassen versicherte Selbstständige können Krankentagegeld nur über einen Wahltarif der Kasse bekommen. Oder sie sichern sich über eine private Krankentagegeld-Zusatzversicherung ab. Es empfiehlt sich, die Angebote gut zu vergleichen, da es erhebliche Beitragsunterschiede gibt. Außerdem ist es sinnvoll, bei steigendem Gehalt eine Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung vornehmen zu können. Die würde die Versicherung möglicherweise nochmals teurer machen. Für jeden, der arbeitet, ist zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig, denn Lohnfortzahlung und Krankentagegeld gibt es nur zeitlich begrenzt.

Zahnzusatzversicherung

  • Was sie leistet:
    Sie übernimmt teilweise oder ganz den Kostenanteil von Zahnbehandlungen, den gesetzliche Kassen nicht oder nicht komplett übernehmen. Das können unter anderem sein:
  • Goldkronen und Inlays
  • Keramikfüllungen oder -verblendungen
  • Implantate
  • Was zu beachten ist:
  • Boss: Wer vermutet, dass in einigen Jahren erhebliche Kosten für Zahnbehandlungen auf ihn zukommen, die nicht durch eigenes Ansparen zu tragen sind, für den kann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen. Soll es ein guter Versicherungsschutz sein, der alles abdeckt, was sinnvoll abzusichern ist, dann wird es oft teuer. Für zehn Euro bekommt man meist kein gutes Angebot. Der Versicherer kann Wartezeiten festlegen, so dass er die ersten paar Monate nichts zahlt. Er kann die Erstattung begrenzen oder staffeln, das heißt, dass im ersten Jahr vielleicht nur 250 Euro erstattet werden, im zweiten Jahr 500, im dritten Jahr 750 Euro und ab dem vierten Jahr dann alles. Man sollte auch schauen, ob die Zahnarzthonorare bis zum 3,5-fachen Ersatz erstattet werden oder nur bis zum Regelhöchstsatz. Höhere Tarife oder eine Ablehnung des Vertragsabschlusses von Seiten der Versicherung kann es je nach Zahngesundheit geben.

Dr. Frank Schäfer

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