Verbraucherzentrale erfolgreich vor Gericht gegen Doctolib

Elisabeth Kerler  |  16.01.2026 09:00 Uhr

Filter für Termine mit gesetzlicher Versicherung gesetzt – trotzdem Selbstzahler-Termine angeboten bekommen: Das ist Nutzern von Doctolib passiert. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat geklagt.

Junge Frau auf dem Sofa, in der Hand ihr Smartphone mit geöffneter Kalender-App.
Terminausmachen vom Sofa aus: Wer online einen Arzttermin ausmacht, etwa über Doctolib, prüft oft gleich, ob angebotene Termine in den Kalender passen.
© gorodenkoff/iStockphoto

Mit online-Terminvergabe-Services wie Doctolib ist es möglich, über Internet Arzttermine zu buchen. Wer jedoch bei Doctolib nach Arztterminen für gesetzliche Versicherte filtert, sieht trotzdem Termine bei Privatpraxen, die gesetzlich Versicherte nur als Selbstzahler annehmen. Wegen dieser Praxis hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale geklagt. Das Landgericht Berlin hat ihm nun recht gegeben: Die Praxis ist irreführend. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Was passiert bei Doctolib konkret

Wer auf Doctolib nach einem Arzttermin sucht, kann einen Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ setzen. Doctolib hat trotz des gesetzten Filters jedoch auch Termine von Privatpraxen angezeigt, die Kassenpatienten nur als Selbstzahler annehmen. Ein Hinweis darauf erfolgte erst nach der Auswahl, aber vor der Buchung des Termins – und in den Augen der Richter damit zu spät. 

Bei den Entscheidungsgründen des Gerichts heißt es: Der Einsatz des Filters wecke bereits die Erwartung, nur passende Arzttermine angezeigt zu bekommen. Diese Erwartung werde enttäuscht durch die Termine bei den Privatpraxen. Durch den verspäteten Hinweis würden Verbraucher dazu verleitet, sich konkrete Terminvorschläge für Selbstzahler überhaupt anzusehen. Es sei möglich, dass Betroffene den Privattermin wählen und Nachteile in Kauf nehmen, um den Suchvorgang nicht erneut durchlaufen zu müssen.  Somit sei die Klage begründet. 

Privatpraxis forderte 200 Euro in bar in Vorkasse

In einem Fall, den die Verbraucherzentrale dokumentiert hatte, forderte die Privatpraxis 200 Euro in Vorkasse in bar von Vorzahlern. Ihr Hinweis lautete: „Wir sind eine Privatpraxis, gesetzlich versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet bekommen und die Kosten selbst tragen müssen.“

Verbraucherzentrale fordert Mindeststandards für Terminplattformen

Laut Koalitionsvertrag wollten Union und SPD die Wartezeit auf Arttermine verringern und Versorgungswege, auch den Facharzt-Zugang, neu strukturieren, so die Verbraucherzentrale. Sie fordert Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale:

  • Terminvergabe muss diskriminierungsfrei sein
  • Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine müssen eindeutig gekennzeichnet werden und dürfen gesetzlich Versicherten nur angezeigt werden, wenn sie das explizit wünschen.
  • Die Terminbuchung vor Ort und per Telefon muss erhalten bleiben. Die Nutzung kommerzieller Dienste darf nicht zur Voraussetzung für eine ärztliche Behandlung werden.

 Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

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