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Der richtige Weg zur Kur

29.10.2013

Waren Kuren früher nur Wohlhabenden vorbehalten, hat heute jedermann das Recht, die heil- und erholsamen Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Vorausgesetzt, alle bürokratischen Hürden wurden überwunden. Wie das geht? Folgen Sie den sechs Schritten.

Älterer Mann liegt mit Handtuch bedeckt auf einer Liege und schaut entpannt in die Kamera
Wer die sechs Schritte auf dem Weg zur Kur gemeistert hat, kann sich danach so richtig entspannen.
© Robert Kneschke - Fotolia
  • Schritt 1
    Der Gang zum behandelnden Arzt. Er kennt die gesundheitliche Situation, kann also einschätzen, ob und wie dringend Sie einen Kuraufenthalt brauchen. Damit Sie eine Kur bewilligt bekommen, muss der Haus- oder Facharzt prüfen und letztendlich bescheinigen, dass Sie sämtliche Therapiemaßnahmen an Ihrem Wohnort ausgeschöpft haben.
  • Schritt 2
    Was wollen Sie mit der Kur erreichen? Welche Anwendungen brauchen Sie aus medizinischer Sicht? Der Arzt legt die Ziele, Behandlungsschwerpunkte und die Art der Kur fest. Infrage kommen entweder eine ambulante oder stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationskur in einem staatlich zugelassenen Kur- und Badeort oder ein stationärer Aufenthalt. Probleme beim Ausfüllen des Antragsformulars? Die Krankenkassen bieten Ihnen dabei ihre Unterstützung an.
  • Schritt 3
    Wer entscheidet über Ihre Kur und übernimmt deren Kosten? Als Angestellter wenden Sie sich mit ihrem Kurantrag an ihre Rentenversicherung. Anders sieht es bei freiwillig Versicherten wie Selbstständigen, Rentnern oder bei Kindern aus: Mit ihren Anträgen befassen sich die gesetzlichen Krankenkassen. Anschluss-Rehabilitationen nach Krankenhausaufenthalten sind ebenfalls Sache der Krankenversicherungen. Bei Reha-Maßnahmen nach einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall stehen die Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung in der Pflicht. In bestimmten Fällen beurteilen die Beihilfestelle oder das Versorgungsamt den Antrag. Bestehen Zweifel über die Zuständigkeit, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse Rat holen. In vielen Fällen leitet sie auch die Anträge für die Versicherten an den zuständigen Sozialversicherungsträger weiter.
  • Schritt 4
    Der Antrag gilt als gestellt, sobald er beim zuständigen Sozialleistungsträger eingegangen ist. Jetzt heißt es abwarten. Durchschnittlich kann es zwei Wochen dauern, bis sich die jeweilige Institution bei Ihnen meldet. In dieser Zeit prüft sie alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  • Schritt 5a
    Kur genehmigt! Wenn Sie grünes Licht für eine ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationskur bekommen haben, wählen Sie in Absprache mit Ihrem Arzt einen staatlich zugelassenen Kurort aus. Um Anfahrt, Unterbringung und Verpflegung kümmern Sie sich bei dieser Kurvariante selbst. Im Falle eines stationären Kuraufenthaltes wählt der jeweilige Sozialversicherungsträger die geeignete Klinik für Sie aus.
  • Schritt 5b
    Kur nicht genehmigt! Lassen Sie sich nicht entmutigen und legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Fügen Sie der hausärztlichen Begründung ein zusätzliches Attest eines Facharztes hinzu. Meist erfordert der Widerspruch eine persönliche Begutachtung durch den medizinischen Dienst oder den Amtsarzt. Besprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem behandelnden Arzt, wie Sie weiter vorgehen sollen.
  • Schritt 6
    Wann soll die Kur beginnen? Ambulante Rehabilitationskuren sollten Sie möglichst sofort nach der Genehmigung beginnen, um den Genesungsprozess nicht zu unterbrechen oder hinauszuzögern. Das gilt prinzipiell auch für stationäre Maßnahmen. Vier Monate nach Bewilligung erlischt der Anspruch auf die Kur. Denken Sie bei Ihrer Kurplanung daran, Arbeitgeber und Kollegen rechtzeitig über Ihr Vorhaben zu informieren.

Apothekerin Claudia Timmermann

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