Gut, dass im Falle eines gesundheitlichen Notfalls auch im EU-Ausland die einheitliche Notrufnummer 112 gilt.
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Do. 18. Juli 2013
Schlaganfall: Schnellcheck mit dem FAST-Test
Einem Verdacht auf einen Schlaganfall können auch medizinisch nicht ausgebildete Personen mit einem einfachen Test nachgehen. Darüber hinaus gilt in allen EU-Mitgliedstaaten die Notrufnummer 112. Darauf weist die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe anlässlich der aktuellen Ferien-Reisewelle hin.
Häufige Symptome eines Schlaganfalls sind Sehstörungen, Sprach- und Sprachverständnisstörungen, Lähmungen und Taubheitsgefühle, Schwindel mit Gangunsicherheit sowie sehr starker Kopfschmerz. Innerhalb weniger Sekunden lassen sich die wichtigsten dieser Anzeichen mit dem sogenannten FAST-Test überprüfen. Die Abkürzung steht für Face (Gesicht), Arms (Arme), Speech (Sprache) und Time (Zeit):
- Face: Bitten Sie die Person zu lächeln.
Ist das Gesicht einseitig verzogen, deutet das auf eine Halbseitenlähmung hin. - Arms: Bitten Sie die Person, die Arme nach vorne zu strecken und dabei die Handflächen nach oben zu drehen.
Bei einer Lähmung können nicht beide Arme gehoben werden, sinken oder drehen sich. - Speech: Lassen Sie die Person einen einfachen Satz nachsprechen.
Ist sie dazu nicht in der Lage oder klingt die Stimme verwaschen, liegt vermutlich eine Sprachstörung vor. - Time: Bei einem Schlaganfall zählt jede Minute, um Leben zu retten oder bleibende Behinderungen zu vermeiden. Wählen Sie den Notruf 112 und schildern Sie die Symptome.
In allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist die Notrufnummer 112 sowohl über das Festnetz als auch über Mobilfunknetze erreichbar. In der Regel sprechen die Mitarbeiter der Leitstellen neben ihrer Landessprache zumindest Englisch.
Nähere Informationen zum Schlaganfall gibt es auch im Service- und Beratungszentrum der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe unter der Rufnummer 05241 97700 oder auf der Website schlaganfall-hilfe.de.
RF
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