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Experten haben eine neue Leitlinie zur Früherkennung des grünen Stars vorgelegt, auch bekannt als Glaukom. Darin werden entsprechende Untersuchungen empfohlen, die aufgrund fehlender wissenschaftlicher Daten bislang jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt werden.
Wird grüner Star rechtzeitig erkannt, lässt sich die Erkrankung aufhalten oder verzögern. Betroffene bemerken die Erkrankung selbst jedoch oft erst in einem fortgeschrittenen Stadium: „Zeigen sich verschwommenes Sehen oder andere Beschwerden, ist es bereits sehr spät, und eingetretene Schäden lassen sich nicht wieder rückgängig machen“, erklärte Professor Dr. Alexander Schuster vom Zentrum für ophthalmologische Epidemiologie und Versorgungsforschung an der Augenklinik und Poliklinik der Universitätsmedizin Mainz. Ohne Behandlung kann es sogar zur Blindheit kommen.
Deshalb raten die Experten der deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands (BVA) in ihrer neuen Leitlinie dazu, den Augeninnendruck messen und die Sehnervenköpfe mit einem Spezialmikroskop begutachten zu lassen. Dies empfehlen sie allen Personen ab 40 Jahren in einem Abstand von fünf Jahren und Personen ab 60 Jahren alle zwei bis drei Jahre. Liegt ein erhöhter Augeninnendruck, Kurzsichtigkeit über vier Dioptrien oder Ablagerungen auf der Linse vor oder leiden nahe Verwandte an einem Glaukom, sollten die Abstände verkürzt werden.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Untersuchung aufgrund fehlender Daten bislang jedoch nicht. Patienten müssen die 20 bis 40 Euro, die für die Früherkennung anfallen, selbst bezahlen. Die Experten der DOG und BVA kritisieren, dass der Nutzen dieser Untersuchungen immer wieder in Frage gestellt wird: „Glaukom-Früherkennung ist sehr sinnvoll und wichtig, da gibt es keine Frage. Eine Studie, die den direkten Nutzen nachweist, kann es und wird es nicht geben, denn eine Kontrollgruppe ohne Früherkennung wäre aus augenärztlicher Sicht ethisch nicht vertretbar“, erläuterte DOG-Präsident Professor Dr. Hans Hoerauf.
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