Pflanzliche Arzneimittel im Vergleich: Apotheke vs. Drogerie

Rüdiger Freund LAK Hessen  |  18.08.2025 10:50 Uhr

Pflanzliche Arzneimittel liegen im Trend. Doch Vorsicht: Nicht jedes Produkt, das Heilpflanzen enthält, ist automatisch ein wirksames Arzneimittel. Worin sich apothekenpflichtige von frei verkäuflichen Präparaten unterscheiden, erklärt dieser Beitrag.

Eine Frau schaut fragend, in der Hand ein Arzneimittel. Im Hintergrund: Aufgereiht verschiedene Arzneimittel.
Lieber ein pflanzliches Arzneimittel aus der Apotheke oder freiverkäuflich aus der Drogerie? Hier erfahren Sie mehr.
© JackF/iStockphoto

Fachleute bezeichnen pflanzliche Arzneimittel als Phytopharmaka. Sie gelten als besonders gut verträglich und enthalten Extrakte aus Heilpflanzen wie Johanniskraut, Baldrian oder Kamille und werden zur Behandlung verschiedenster Beschwerden eingesetzt – von Nervosität bis zu Verdauungsproblemen. Dr. Christian Ude, Präsident der Landesapothekerkammer Hessen, betont: „Nachweislich wirksame Phytopharmaka sind Arzneimittel und in der Regel nur in der Apotheke erhältlich.“ 

Was sind pflanzliche Arzneimittel – und wo liegen die Unterschiede?

Phytopharmaka aus der Apotheke bestehen nicht aus einem einzigen Wirkstoff, sondern meist aus speziell hergestellten Extrakten, die eine Vielzahl an wirksamen Pflanzenstoffen in konzentrierter Form enthalten. Diese Extrakte werden aus bestimmten Pflanzenteilen wie Wurzeln, Blättern oder Blüten gewonnen – je nach gewünschter Wirkung. Dabei spielt das verwendete Lösungsmittel eine entscheidende Rolle: Es beeinflusst, welche Wirkstoffe in den Extrakt übergehen.

Phytopharmaka: Mehr als nur Pflanzenpulver

Im Gegensatz dazu enthalten viele Produkte aus Supermärkten oder Drogerien lediglich getrocknete oder pulverisierte Pflanzenteile – ohne exakt definierte Wirkstoffmengen. Obwohl sie auf der gleichen Stammpflanze basieren, ähnelt sich das Spektrum der Inhaltsstoffe kaum. 

Die pflanzlichen Extrakte sind einzigartig und ihre spezifische Wirkung ist nicht auf ähnliche Extrakte oder die ursprüngliche Pflanze übertragbar. Das heißt, dass zwei Phytopharmaka aus derselben Pflanze und in derselben Darreichungsform nicht ohne Weiteres miteinander ausgetauscht werden können. 

Zulassung als Arzneimittel: Strenge Kriterien müssen erfüllt sein 

„Phytopharmazie basiert auf medizinisch-naturwissenschaftlichen Standards“, erklärt Dr. Mario Wurglics, Wissenschaftler und Dozent an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Für die Zulassung als pflanzliches Arzneimittel gelten ähnliche Anforderungen wie für chemisch-synthetische Medikamente.

Zugelassene Phytopharmaka müssen:

  • Wirksam sein – nachgewiesen durch Studien oder bewährte Anwendung,
  • Unbedenklich in der Anwendung,
  • Pharmazeutisch hochwertig hergestellt werden.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass die Europäische Arzneimittelagentur das Präparat als bewährte Anwendung („well-established use“) kategorisiert. Hierfür muss der Extrakt über zehn Jahre innerhalb der EU eingesetzt und seine Wirksamkeit sowie Sicherheit in öffentlich zugänglichen kontrollierten klinischen Studien belegt worden sein. Zugelassene Phytopharmaka sind apothekenpflichtig. 

Registrierte Arzneimittel: Traditionelle Anwendung ohne Wirksamkeitsnachweis

Neben der Zulassung gibt es auch die Möglichkeit der Registrierung als traditionelles pflanzliches Arzneimittel. Hierbei basiert die Verwendung auf jahrzehntelanger Erfahrung – ein wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweis ist nicht erforderlich. Voraussetzung: Die Pflanze muss mindestens 30 Jahre (davon 15 Jahre in der EU) verwendet worden sein.

Diese Produkte dürfen nur zur Linderung leichter Beschwerden eingesetzt werden und sind niedriger dosiert. Sie sind frei verkäuflich, aber nicht zur Behandlung von Erkrankungen zugelassen.

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