Apotheken dürfen ab Herbst gegen Grippe impfen

CD/PZ/NK | 10.06.2022

Ab dem kommenden Herbst dürfen Apothekerinnen und Apotheker in ganz Deutschland gegen Grippe impfen. Das hat der Bundestag im Mai mit dem sogenannten Pflegebonusgesetz beschlossen. Heute hat auch der Bundesrat seine Zustimmung signalisiert.
Apotheken in Deutschland dürfen ihren Patienten ab Herbst eine Grippeschutzimpfung anbieten. image.originalResource.properties.copyright

Nachdem im Mai der Bundestag grünes Licht gegeben hatte, hat am heutigen Freitag auch der Bundesrat das so genannte Pflegebonusgesetz gebilligt. Das teilte die Länderkammer in einem Rundschreiben mit, das der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt. Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erhalten demnach einen einmaligen Corona-Pflegebonus von bis zu 550 Euro pro Person, um die besonderen Belastungen in der Corona-Zeit zu honorieren.

Kern des Gesetzes sind zwar Bonuszahlungen an Pflegekräfte. Mit im Boot sind aber auch die Apotheker, denn per Änderungsantrag ist die Grippeschutzimpfung in Apotheken in dieses Gesetz gelangt, das als so genanntes „Omnibusgesetz“ auch fachfremde Reformen aufnehmen kann. Apotheken-Impfungen sollen demnach in einem neuen Abschnitt (Paragraph 20c) des Infektionsschutzgesetzes genannt werden. Sie waren bis dato nur im Rahmen von Modellprojekten erlaubt. Die Rechtsgrundlage dafür lieferte ursprünglich das Masernschutzgesetz, das im März 2020 verabschiedet wurde. Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Die Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung waren in der Bevölkerung gut angenommen worden, wie wissenschaftliche Evaluationen gezeigt haben. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sagte nach dem Beschluss des Bundestags im Mai: „Die Apotheken in Deutschland stehen bereit, die Impfangebote in den Haus- und Facharztpraxen ab der kommenden Grippesaison zu ergänzen.“ Mehr als 100.000 Corona-Impfungen in den Apotheken hätten gezeigt, dass Impfungen in den Apotheken genauso sicher seien wie in den Arztpraxen und „bei entsprechendem Bedarf ganz selbstverständlich in Anspruch genommen werden“, so Overwiening.