BKA warnt vor Lebensmitteln mit THC

Lena Höppner | 14.02.2022

Lebensmittel, die berauschend wirkende Substanzen wie Tetrahydrocannabinol (THC) aus der Cannabispflanze enthalten, sind in Deutschland verboten. Dennoch nimmt der Konsum stetig zu. Besonders Kinder können diese jedoch oft nicht von normalen Lebensmitteln unterscheiden, warnt das BKA.
Achtung, Verwechselungsgefahr: Gummitiere, Kekse oder Kuchen mit THC sind von außen nicht als solche erkennbar und bergen erhebliche Risiken für Kinder. image.originalResource.properties.copyright

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt in einer Pressemitteilung davor, dass Kinder Nahrungsmittel essen, denen psychoaktive Substanzen beigemischt sind. Oft sehen die Produkte bekannten Markenprodukten von Weingummis, Cornflakes oder Backwaren zum Verwechseln ähnlich. Insbesondere Kinder können diese oft nicht unterscheiden. Eine Studie aus Kanada, wo cannabishaltige Lebensmittel seit 2018 erlaubt sind, bestätigt dies, wie aponet.de berichtete.

Lebensmittel, denen psychoaktive Substanzen beigemischt sind, sogenannte Edibles, sind in Deutschland verboten. Sie unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und enthalten meist das berauschend wirkende Tetrahydrocannabinol (THC) aus der Cannabispflanze.

Die Produkte stammen häufig aus Internetshops oder den sozialen Medien. Die vom BKA sichergestellten Edibles enthielten meist THC. Jedoch wiesen Labore Ende 2021 bei Produkten aus Schweden und Irland neue psychoaktiv wirkende Substanzen (NPS) nach. Dies sind synthetisch hergestellte Cannabinoide, die unter das ‚neue psychoaktive Stoffe Gesetz’ fallen, deren Herstellung und Handel in Deutschland verboten ist. Synthetische Cannabinoide gehören zu den am schwierigsten zu dosierenden und damit zu den unsichersten NPS. Ihre Wirkung oft schwer vorhersehbar. Ein versehentlicher Konsum bei Kindern ist damit umso gefährlicher.