Seit im Jahr 2017 dürfen Ärzte ihren Patienten unter gewissen Umständen Cannabis auf Kassenrezept verordnen. 68 Prozent der Anträge, die in den vergangenen drei Jahren bei der Krankenkasse Barmer eingereicht wurden, sind bewilligt worden, 32 Prozent wurden abgelehnt. Das geht aus einer aktuellen Analyse der Krankenkasse hervor.
Nach der Barmer-Analyse ist die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneimittel in den vergangenen Jahren gestiegen. Während es sich von März bis einschließlich Dezember 2017 um 3.090 Anträge gehandelt habe, waren es im darauffolgenden Jahr 5.238 und im vergangenen Jahr 6.094 Anträge. Während die Bewilligungsquote im 2017er-Zeitraum bei 65 Prozent gelegen hatte, stieg sie im Jahr 2018 auf 72 Prozent an und ging im vergangenen Jahr zurück auf 67 Prozent. „Cannabis-Anträge werden zum Beispiel dann abgelehnt, wenn sie bei Krankheitsbildern zum Einsatz kommen sollen, für die andere Therapiealternativen noch nicht geprüft wurden“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer.
Wie aus der Barmer-Analyse hervorgeht, wurden in den vergangenen knapp drei Jahren die meisten Anträge auf Kostenübernahme Cannabis-haltiger Präparate in Bayern mit 3.029 gestellt, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (2.871) und Baden-Württemberg (1.310). „In Bayern gibt es auch deshalb so viele Cannabis-Verordnungen, weil es dort seit Mitte der 90er-Jahre einen Forschungsschwerpunkt an der Universität München gab. Dementsprechend erfahren sind die Ärzte mit der Formulierung der Anträge“, sagt Marschall. Dies sei nicht überall der Fall, was dazu führt, dass es in manchen Regionen zu niedrigeren Bewilligungsquoten komme. Diese reichten von 77,8 Prozent in Sachsen-Anhalt bis hin zu 56,4 Prozent in Hessen. Fehlende Informationen und fehlerhafte Anträge könnten der Grund dafür sein.
Seit März 2017 haben Ärzte fast 83.000 Packungen Cannabis-haltiger Präparate im Wert von etwa 35,3 Millionen Euro verordnet. Darunter waren fast 20.000 Packungen unverarbeiteter Cannabisblüten. „Die Nachfrage nach Cannabisblüten ist so hoch, dass es mitunter zu Lieferengpässen kommen kann", sagt Marschall. Dabei sei deren Einsatz jedoch nicht unproblematisch: Anders als Rezepturen und Fertigarzneimittel können sie sehr unterschiedliche Wirkstoffmengen aufweisen und sind daher schwer zu dosieren. Hier sei vor allem das ärztliche Spezialwissen bei der sachgerechten Verordnung gefragt, damit die Blüten in ein therapeutisches Gesamtkonzept eingebaut würden. Zudem seien Cannabisblüten auch teurer als Cannabis-haltige Kapseln und Sprays.
NK
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