Coronavirus: Wer offiziell als geschützt gilt

Apotheker Rüdiger Freund | 26.05.2021

Eine durchgemachte Erkrankung oder die Impfung bauen einen Schutz vor Covid-19 auf. Für eine Urlaubsreise oder einen Restaurantbesuch kann es nötig sein, diesen Schutz nachzuweisen. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um als vollständig geschützt zu gelten, erklärt das Robert Koch-Institut auf seiner Website.
Masken- und Abstandsregeln gelten auch weiterhin für vollständig Geimpfte und Genesene. image.originalResource.properties.copyright

Verschiedene Kriterien sprechen für einen Schutz vor Covid-19. Personen, auf die eine der folgenden Bedingungen zutrifft, gelten in Deutschland als vollständig geschützt:

Impfung: Vollständige Impfung mit einem der vier in der EU zugelassenen Covid-19-Impfstoffe. Nach Gabe der letzten Impfstoffdosis müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Bei den Impfstoffen, die zwei Impfdosen erfordern, muss auf die Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den Impfdosen geachtet werden: Beim mRNA-Impfstoff von Moderna 4 Wochen, beim mRNA-Impfstoff von BioNTech 3 Wochen und beim Vektor-basierten Impfstoff von AstraZeneca 4 Wochen.

Erkrankung: Durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 vor weniger als sechs Monaten (durch PCR-Test bestätigt). Liegt die Erkrankung länger als sechs Monate zurück, reicht im Anschluss daran einmalig eine Impfung einem der zugelassenen Covid-19-Impfstoffe. Der Schutz setzt direkt nach der Impfung ein. Auch wenn das Zeitintervall von 6 Monaten überschritten ist, reicht eine Dosis zur vollständigen Grundimmunisierung aus.

Erkrankung nach Impfung: Nach der ersten Impfung durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion, die weniger als 6 Monate zurückliegt (durch PCR-Test bestätigt). Auch Personen, die nach der ersten Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und 6 Monate später ein weiteres Mal geimpft wurden, gelten als geschützt. Wenn das Zeitintervall von 6 Monaten überschritten ist, reicht eine Dosis zur vollständigen Grundimmunisierung aus.

Personen, die vollständig geschützt sind, stecken andere Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr an, ein gewisses Restrisiko bleibt jedoch bestehen. Daher gelten für sie auch weiterhin die Masken- und Abstandsregeln. Wie lange der Schutz nach einer vollständigen Impfung anhält, ist zurzeit noch nicht klar. Fachleute gehen davon aus, dass der Impfschutz nach einem Jahr aufgefrischt werden muss, aber Empfehlungen spricht das RKI erst aus, wenn wissenschaftliche Daten dazu vorliegen.