Die elektronische Patientenakte ist ab sofort Pflicht für Ärzte und Apotheken. Was ändert sich damit für Patientinnen und Patienten?

Seit heute gehört die elektronische Patientenakte (ePA) fest zum Gesundheitswesen: Denn Apotheken, Praxen und andere medizinische Leistungserbringer sind jetzt dazu verpflichtet, sie zu nutzen. Für Patientinnen und Patienten dagegen bleibt sie freiwillig: Sie können Anlage und späterer Nutzung jederzeit widersprechen (Opt-out), heißt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Ohne Widerspruch erhalte aber jede oder jeder gesetzlich Versicherte eine ePA.
Derzeit finden Patientinnen und Patienten hauptsächlich die elektronische Medikationsliste (eML), die automatisch mit Daten des E-Rezepts befüllt wird. So werden verschriebene und eingelöste eRezepte sichtbar. Das würde etwa erleichtern, Wechselwirkungen zu vermeiden. Auf lange Sicht soll die ePA noch weiterwachsen, etwa durch die Einführung des elektronischen Medikationsplans. Dann können etwa auch rezeptfreie Medikamente eingetragen werden.
Nun sind seit Oktober 2025 Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, wichtige medizinische Dokumente aus der Behandlung, zum Beispiel Arztbriefe und Befundberichte einzustellen. Das war vorher nicht der Fall. Allerdings gibt es auf Seiten vieler Praxen wohl technische Probleme:
In der vergangenen Woche hatte Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegenüber der deutschen Presseagentur (dpa) erklärt, dass aktuell nur etwa 80 Prozent der Praxen mit den benötigten Softwaremodulen ausgerüstet seien. Der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dirk Heinrich, betont, dass in vielen Praxen die Hersteller die Software noch nicht ausgeliefert hätten.
Die ABDA, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, hat das Marktforschungsunternehmen IQVIA beauftragt, im Sommer 2025 eine repräsentative Umfrage mit 500 Apotheken-Inhaberinnen und -Inhabern durchzuführen. Die Bundesvereinigung teilt die Ergebnisse mit.
Einen echten Mehrwert für Apotheke und Patienten bringe die ePA, wenn…
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