Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) gab bekannt, dass in Deutschland Kraniche gefunden wurden, die an Vogelgrippe starben. Auch in ersten Geflügelhaltungsbetrieben gibt es infizierte Tiere. Die Gefahr der Ausbreitung unter Menschen ist dagegen gering.
Größere Gefahr für Wildvögel wegen Vogelzug
Vor Kurzem wurden in verschiedenen Bundesländern auffällig viele tote Kraniche gefunden. Bei verendeten Tieren aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden Influenzaviren vom Subtyp H5N1 entdeckt – einem Erreger der Vogelgrippe. Auch in Betrieben mit Geflügelhaltung kam es vermehrt zu Ausbrüchen. Da momentan der Vogelzug stattfindet, rechnet man beim FLI mit einer weiteren Ausbreitung unter Wildvögeln und in der Geflügelhaltung.
Was sind Geflügelpest und Vogelgrippe?
Bestimmte Subtypen von Influenzaviren verursachen Erkrankungen bei Vögeln – aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt. Weil in Geflügelhaltungen innerhalb kurzer Zeit viele Tiere daran sterben können, wird für schwere Formen der Vogelgrippe auch der Begriff Geflügelpest verwendet.
Stecken sich auch Menschen mit H5N1 an?
Grundsätzlich können sich Menschen bei erkrankten Vögeln anstecken – das passiert in der Regel aber nur bei direktem Kontakt zu erkrankten oder verendeten Vögeln. Die Viren sind für den Menschen nicht sehr infektiös, und eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist extrem selten.
Auch andere Säugetiere können erkranken: 2024 wurden in den USA Ansteckungen beim Menschen auf Milchkühe zurückgeführt. Dafür sind aber sehr wahrscheinlich große Virusmengen nötig.
Wie kann man sich selbst vor Vogelgrippe schützen?
Wenn Sie verendete Vögel finden, halten Sie sich am besten fern und fassen Sie die Tiere nicht an. Füchse und andere Vögel fressen Aas und können sich an den Kadavern anstecken. Deshalb ist es sinnvoll, den Fund beim örtlichen Veterinäramt oder der Naturschutzbehörde zu melden, damit die verendeten Tiere schnell und fachgerecht entfernt werden.
Was tun Geflügelhalter bei der Gefahr der Geflügelpest
Geflügelhaltern werden Sicherheitsmaßnahmen empfohlen, um das Ansteckungsrisiko von Wildvögeln auf ihre Tiere zu minimieren. Das kann auch ein Verbot der Freilandhaltung in bestimmten Ausbruchsgebieten umfassen.