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FFP2-Maskenpflicht: Gutscheine der Krankenkassen lassen auf sich warten

je/PZ/NK  |  12.01.2021

Risikopatienten benötigen seit dem 7. Januar einen Voucher ihrer Krankenkasse, wenn sie in der Apotheke vergünstigte FFP2-Masken abholen wollen. Viele Versicherte haben bis jetzt jedoch noch keine Gutscheine erhalten und sind ungeduldig – nicht zuletzt, weil in Bayern vom kommenden Montag an eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel gilt.

Fächer mit mehreren FFP-Masken, die übereinander liegen.
Bayerns Ministerpräsident führt eine FFP2-Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel, Supermärkte und andere Geschäfte ein.
© Mrkit99/iStockphoto

Mitte Dezember haben Apotheken begonnen, kostenfreie FFP2-Masken an Corona-Risikopatienten zu verteilen (aponet.de berichtete). Seit dem 7. Januar benötigen die Patienten hierfür Berechtigungsscheine der Krankenkasse, mit denen sie dann jeweils sechs Atemschutzmasken gegen einen Eigenanteil von zwei Euro abholen können. Viele Versicherte haben bislang jedoch noch keine Voucher erhalten und sind ungeduldig. Hinzu kommt, dass Bayerns Ministerpräsident Markus Söder eine FFP2-Maskenpflicht einführt: Ab kommendem Montag müssen im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr FFP2-Masken getragen werden, um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen.

Krankenkassen warten auf die Bundesdruckerei

Zumindest die Versicherten der DAK-Gesundheit müssen sich wohl nicht mehr allzu lange gedulden:  Wie die Kasse auf Anfrage der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) sagte, sind dort am Freitag 900.000 Gutscheine aus der Bundesdruckerei eingetroffen. Der Versand der gesamten Marge samt Anschreiben an die Versicherten starte am Dienstag, so ein DAK-Sprecher. Insgesamt erwartet die DAK-Gesundheit drei Millionen Gutscheine, die sofort in den Versand gehen, sobald die Lieferungen der Bundesdruckerei eintreffen. „Wir gehen aber davon aus, dass sich dies bis Anfang Februar hinziehen kann“, so der Sprecher.

Bei der AOK Bayern sieht es hingegen nicht so gut aus. Dort sind bis Freitag noch keine Voucher eingetroffen, wie die Krankenkasse gegenüber der PZ sagte. Auch ein „konkreter Liefertermin ist uns nicht bekannt“, so eine Sprecherin. Doch sie versicherte, dass der Versand erfolge, sobald die Gutscheine vorlägen. Ähnlich sieht es bei der AOK Baden-Württemberg aus. Auch dort wartet man noch auf die Coupons, geht aber davon aus, dass diese „in den kommenden Tagen“ eintreffen. Im Gegensatz dazu hat die AOK Rheinland/Hamburg ihre erste Gutschein-Lieferung bereits erhalten und will diese „im Verlauf dieser Woche an die anspruchsberechtigten Personen, die 75 Jahre alt und älter sind“ versenden.

Für gut vorbereitet hält sich nach eigenen Angaben auch die Barmer. „Wir haben alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um umgehend mit dem Versand der Voucher zu beginnen, wenn wir diese erhalten haben“, heißt es auf Nachfrage der PZ. Bekommen hat die Kasse aber bislang noch keine Berechtigungsscheine der Bundesdruckerei. Wie die DAK-Gesundheit geht man auch bei der Barmer davon aus, dass die Auslieferung „voraussichtlich erst Ende der ersten Februarwoche abgeschlossen sein“ wird.

Ältere Patienten erhalten die Gutscheine zuerst

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat bereits am vergangenen Donnerstag die ersten Schutzmasken-Coupons bekommen. Der Versand beginne in Kürze, so eine Sprecherin zur PZ. „Nach und nach erhalten die Anspruchsberechtigten die Masken-Coupons, und zwar in dieser Reihenfolge: zunächst Personen ab 75 Jahren, danach Personen ab 70 Jahren und Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, danach Personen ab 60 Jahren“. Aufgrund der Menge von mehreren Millionen Schreiben werde sich der Versand voraussichtlich bis in den Februar hinein hinziehen, heißt es auch seitens der TK.

Laut den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll die Bundesdruckerei die Gutscheine in drei Tranchen an die Krankenkassen ausliefern. Die Anspruchsberechtigten bekommen zwei Gutscheine für je sechs Atemschutzmasken. Für jeden Coupon zahlen sei einen Eigenanteil von 2 Euro. Der erste gilt zwischen dem 1. Januar 2021 und 28. Februar 2021, der zweite vom 16. Februar 2021 bis 15. April 2021. Die Masken werden gestaffelt nach dem Alter der Versicherten zugestellt.

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