Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich entschieden, die Liposuktion (Fettabsaugung) in den regulären Leistungskatalog aufzunehmen. Zuvor wurde der Eingriff nur im fortgeschrittenen Stadium III von den Krankenkassen erstattet.
Was ist ein Lipödem?
Das Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich bei Frauen auftritt. Typisch sind symmetrische Fettansammlungen, starke Schmerzen und Druckempfindlichkeit, sehr häufig betroffen sind die Beine. Die Beschwerden entwickeln sich individuell – bei manchen Betroffenen bleibt das Lipödem stabil, bei anderen verschlimmert es sich im Laufe der Zeit.
Fettabsaugung als Kassenleistung: Was gilt?
Die Liposuktion kann die Schmerzen deutlich lindern und die Beweglichkeit verbessern. Dabei wird das krankhaft veränderte Unterhautfettgewebe operativ entfernt. Laut einer aktuellen Studie bietet der Eingriff klare Vorteile gegenüber nichtoperativen Maßnahmen wie Kompressions- oder Bewegungstherapie.
Es gibt jedoch klare Regeln für die Kostenübernahme:
- Die Patientin darf sechs Monate vor der Operation nicht an Gewicht zugenommen haben.
- Liegt der BMI der Patientin zwischen 32 und 35, muss der Taillenumfang geteilt durch die Körpergröße in Zentimetern, also die sogenannte Waist-to-Height-Ratio (WHtR) niedriger liegen, als es dem Grenzwert für das Alter entspricht:
- 40 Jahre und jünger: 0,5
- 41 bis 49 Jahre: Anstieg um 0,01 je weiteres Lebensjahr
- 50 Jahre und älter: 0,6
- Bei einem BMI über 35 muss die Patientin erst abnehmen, bevor die Krankenkasse die Kosten der Liposuktion trägt.
- Zwei Fachärzte müssen im Sinne des Vier-Augen-Prinzips die Diagnose gestellt haben.
- Diese konservative Therapie Bedingung für die Operation: Sie muss über sechs Monate konsequent durchgeführt werden, bevor eine Liposuktion genehmigt werden kann.
Außerdem müssen die Ärztinnen und Ärzte, die die Diagnose stellen, als auch die Operierenden entsprechend qualifiziert sein. Auch eine sorgfältige Operationsplanung und Nachsorge sind verpflichtend.
Wann tritt die Regelung in Kraft?
Die Beschlüsse des G-BA gehen nun zur rechtlichen Prüfung an das Bundesgesundheitsministerium. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger treten sie in Kraft. Die notwendigen Abrechnungsziffern sollen laut GB-A bis spätestens 1. Januar 2026 feststehen – dann ist die Liposuktion auch in den Stadien I und II offiziell ambulante Kassenleistung.