Neue Leitlinie zur Versorgung nach sexualisierter Gewalt

Elisabeth Kerler  |  19.01.2026 12:48 Uhr

Eine fachgerechte, traumasensible und rechtssichere Versorgung für Frauen nach sexualisierter Gewalt erleichtern: Das ist Ziel der neuen Leitlinie.

Frau steht vor dem Fenster und bedeckt ihr Gesicht mit ihren Händen.
Manche Betroffene sexualisierter Gewalt erstatten keine Anzeige, etwa aus Trauma, Einschüchterung oder Angst vor Vorwürfen.
© simonapilolla/iStockphoto

Frauen nach Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Missbrauch oder anderen Formen sexualisierter Gewalt ernst zu nehmen, zu schützen und zu stärken: Dazu soll eine neue Leitlinie für medizinisches Fachpersonal beitragen. Ihr Ziel ist, eine fachgerechte, traumasensible und rechtssichere Versorgung zu erleichtern. Darauf weisen die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte (BVF) hin. 

Leitlinie empfiehlt vertrauliche Spurensicherung für Betroffene sexualisierter Gewalt

„Jede Frau, die sexualisierte Gewalt erlebt, hat Anspruch auf kompetente medizinische und psychologische Hilfe – unabhängig davon, ob sie eine Anzeige erstattet oder nicht“, betont der Leitlinienkoordinator Prof. Matthias David. Die Leitlinie empfiehlt deshalb auch eine vertrauliche Spurensicherung (VSS), die eine spätere Anzeige ermöglicht, ohne sofort die Polizei einzuschalten. Dabei sagt David deutlich: „Die Glaubwürdigkeit von Betroffenen ist nicht in Zweifel zu ziehen.“ 

Angebot einer vertraulichen Spurensicherung vom Wohnort abhängig

In den meisten Bundesländern, schreibt die DGGG, böten rechtsmedizinische Institute und Kliniken mit gynäkologischen Abteilungen VSS an. Dr. Cornelia Hösemann aus dem Vorstand des BVF kritisiert: Die Möglichkeit einer VSS hänge vom Wohnort ab, da viele Bundesländer ihrer Verpflichtung trotz bundesweitem Anspruch nicht ausreichend nachkämen. “Dadurch entstehen regionale Unterschiede und unsichere Zugangswege für Betroffene.”

Ansprüche nach sexualisierter Gewalt

Ansprüche für Betroffene sexualisierter Gewalt bestünden unabhängig von einer Anzeige oder einem Strafverfahren: Das lege das Soziale Entschädigungsrecht (SEG) fest, so die DGGG. Ansprüche verjährten nicht. Leistungen umfassen demnach:

  • medizinische und psychotherapeutische Versorgung,
  • Traumatherapien,
  • Schädigungsrenten,
  • Einmalzahlungen,
  • Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung sowie
  • Finanzierung einer psychosozialen Prozessbegleitung 

Die Anträge seien bei den Versorgungsbehörden der Bundesländer zu stellen. Die Antragsprüfung erfolge sensibel, Beweismaterial wie ein ärztliches Gutachten könnten hilfreich sein. 

Brauchen Sie Hilfe? – Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr unter der Nummer 116 016 kostenlos, anonym und über die Internetseite www.hilfetelefon.de auch mit Gebärdendolmetschung erreichbar. Auch eine Chat- oder E-Mail-Beratung ist möglich.

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