Reha-Verordnungen ab sofort einfacher

GBA/RF | 05.07.2022

Seit 1. Juli 2022 erhalten Patientinnen und Patienten leichter Zugang zu geriatrischer Rehabilitation und Anschlussrehabilitation. Ob eine geriatrische Rehabilitation für Versicherte ab 70 Jahren medizinisch erforderlich ist, wird dann nicht mehr von der Krankenkasse geprüft.
Das Genehmigungsverfahren für geriatrische Reha und für Anschlussreha nach dem Aufenthalt im Krankenhaus wurde vereinfacht. image.originalResource.properties.copyright

Ab sofort überprüfen Vertragsärztinnen und -ärzte anhand festgelegter Kriterien und über Funktionstests den medizinischen Bedarf für eine geriatrische Reha. Sind die Kriterien erfüllt, können sie mit den Ergebnissen die Erforderlichkeit auf dem Verordnungsformular begründen; die Krankenkasse prüft dann nur noch die leistungsrechtlichen Voraussetzungen. Eine geriatrische Rehabilitation hat das Ziel, Beweglichkeit und individuelle Selbständigkeit zu erhalten, nach einer langen Krankheit oder einer Operation wiederherzustellen sowie Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Einfacher wird es außerdem für alle Patientinnen und Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt eine sogenannte Anschlussrehabilitation (früher: Anschlussheilbehandlung) benötigen. Hier entfällt bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rehabilitation für bestimmte Indikationen ebenfalls die Überprüfung der Krankenkassen, ob die Leistung medizinisch erforderlich ist. So beispielsweise bei Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufsystems, nach Einsatz eines neuen Knie- oder Hüftgelenks oder bei Krebserkrankungen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die neuen Regelungen am 16. Dezember 2021 beschlossen. Er setzte damit einen gesetzlichen Auftrag aus dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) um.