Social Media-Sucht bei Kindern: Helfen Altersgrenzen?

Lina Müller  |  24.02.2026 08:07 Uhr

Ein US-Gerichtsverfahren gegen Social Media-Plattformen wie Instagram hat auch hierzulande eine Debatte zu Altersgrenzen für Kinder ausgelöst. Experten ordnen ein, ob das eine gute Idee ist – und was bei der Umsetzung zu beachten wäre.

Ein Teenager liegt auf seinem Bett und schaut in sein Smartphone
Bleibt bei viel Zeit auf Social Media noch genügend Zeit für die Entwicklung?
© Pressmaster/iStockphoto

„Unsere Kinder und Jugendlichen brauchen in der digitalen Welt Schutz, um gesund aufzuwachsen“, erklärt Professor Tobias Renner von der Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP). In den USA klagt eine 20-jährige Frau gegen die Social-Media-Plattformen Instagram und YouTube. Der Vorwurf: Sie gestalteten ihre Angebote bewusst suchtfördernd. Der Prozess bringt die Debatte um den Jugendschutz bei Social Media auch in Europa ins Rollen.

Mehr Zeit auf den Plattformen, weniger Zeit für Freunde

Die Datenlage zu sozialen Medien und der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sei komplex, berichtet Professor Christian Montag von der Universität Macau in China auf einer Pressekonferenz des Science Media Centers Germany. Die Industrie der Plattformen wolle aber die Onlinezeiten der Nutzer verlängern. Das könne problematisch sein für Heranwachsende, „denn die haben wichtige entwicklungspsychologische Aufgaben zu erledigen.“ Zuviel Zeit auf den Plattformen, könne zu wenig Zeit für diese Entwicklungsaufgaben übriglassen. 

Psychische Störungen durch Social Media?

Zwischen exzessiver Mediennutzung und Körperunzufriedenheit bis hin zu Essstörungen gebe es Zusammenhänge. Doch auch hier gilt Vorsicht vor zu schnellem Urteil: „Bei Psychopathologien handelt es sich um komplexe Störungsbilder, die durch viele Faktoren beeinflusst werden“, so Montag. Auch Cybermobbing erwähnt er. All diese Themen gelte es zu berücksichtigen, wenn der Schutz Minderjähriger auf den Plattformen großgeschrieben werden solle. 

Mehr Forschung ist notwendig

Neurowissenschaftlich sei ein Befund erhärtet, betont Montag: „Wenn man beispielsweise für einen eigenen Beitrag viele Likes, im Vergleich zu wenig Likes, bekommt, triggert das relativ deutlich das Belohnungssystem des Gehirns.“ Darüber hinaus ist mehr neurowissenschaftliche Forschung notwendig, auch, „um dann final zu einer Diagnose „Social-Media-Sucht“ zu kommen, die momentan nicht anerkannt ist.“ Allerdings ist es schwierig, auf den Plattformen Studien durchzuführen. Diese wären für eine wissenschaftliche Grundlage einer Einschätzung nötig, wie eine nicht gesundheitsschädliche Plattform aussähe. 

Sind Altersgrenzen für Kinder dann eine Lösung? Montag erklärte: Er habe grundsätzlich Bauchschmerzen mit Kindern auf den aktuellen Plattformen. Allerdings sieht er praktische Probleme: „Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell.“ So sei unklar, welches Alter für solche Grenzen anzusetzen sei. Dazu schlägt Professor Tobias Renner eine unabhängige staatliche Stelle vor, die Altersgrenzen bewerte. 

Umsetzung von Altersgrenzen? Regelungen auf EU-Ebene nötig

Rechtlich ist bei der Umsetzung von Altersgrenzen auch etwas zu beachten: Geregelt ist der Jugendschutz aktuell nämlich schon im sogenannten Digital Service Act (DSA), einer Verordnung auf EU-Ebene. „Sie sagt genau, was diese Plattformen machen müssen und was sie nicht machen dürfen. Und dazu gehört auch der Kinder- und Jugendschutz,“ erklärt Dr. Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut Hamburg. Regelungen dazu müsse man daher auf EU-Ebene treffen. Auf nationaler Ebene fiele man auf gesetzliche Vorgaben zurück, die nicht die Plattformbetreiber verpflichteten, sondern zum Beispiel Eltern oder die Kinder selbst. Aus Dreyers Sicht ist das keine weiterführende Option.

Altersverifikation für Altersgrenzen: Digitale Ausweis-Wallets 

Für die Umsetzung wäre auch eine verlässliche Altersverifikation online notwendig. Dafür schlug Cybersicherheitsexpertin Professorin Anja Lehmann von der Universität Potsdam digitale Ausweis-Wallets vor: „Dabei hat man einen digitalen Ausweis, in dem bestimmte Informationen – Name potenziell Alter und so weiter – drinstehen, die kryptographisch über digitale Signaturen geschützt sind.“ Bei einer Altersprüfung würden dann nur die Daten übertragen, die dafür unbedingt notwendig seien. Im Vergleich zu bereits eingesetzten Verfahren mittels Videoaufnahmen und Fotos von Personalausweisen wäre das deutlich datensparsamer: Hier werden häufig auch Informationen erfasst, die technisch nicht notwendig sind.

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