Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten
Anders als in einigen europäischen Ländern ist in Deutschland die aktive Sterbehilfe bzw. die „Tötung auf Verlangen“ nach wie vor verboten. Geregelt ist das im §216 des Strafgesetzbuchs. Darin heißt es: „Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.“
Voraussetzungen für straffreie Sterbehilfe
Es gibt jedoch Voraussetzungen, unter denen Sterbehilfe auch in Deutschland straffrei bleibt. Dabei unterscheidet man verschiedene Umstände:
Passive Sterbehilfe
Dabei geht es um den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, zum Beispiel das Abstellen einer Beatmung. Allerdings nur, sofern das dem ausdrücklichen Wunsch des Patienten entspricht. Diesen könnte er beispielsweise in einer Patientenverfügung niedergelegt haben, die nach freiem Willen verfasst wurde.
Indirekte Sterbehilfe
Diese bezieht sich auf Maßnahmen, die in erster Linie das Leiden von sterbenskranken Menschen in der Palliativsituation lindern sollen. Hier können beispielsweise starke Schmerzmittel eingesetzt werden, die als Nebenwirkung möglicherweise zum Tod führen können. Voraussetzung ist auch hier eine Willenserklärung des Patienten z.B. in einer Patientenverfügung.
Beihilfe zur Selbsttötung (begleitete Sterbehilfe)
Damit ist gemeint, dass eine Person den Menschen mit Sterbeabsicht unterstützt, ihm also die erforderlichen Mittel zum Suizid, zum Beispiel Medikamente, zur Verfügung stellt. Als Voraussetzung dafür gilt unter anderem, dass der Sterbewillige voll entscheidungsfähig ist und die letzte Handlung, die zum Tod führt, selbst vornimmt. Es sind jedoch im Vorfeld und während des Suizids weitere Schritte nötig, um die Voraussetzungen für den Freitod zu bestätigen und den vorgesehenen Ablauf zu gewährleisten.
Patientenverfügung in vielen Fällen hilfreich
Ist man nicht mehr in der Lage, seinen freien Willen selbst zu äußern, hilft eine Patientenverfügung. Darin kann man schriftlich festhalten, welchen medizinischen Maßnahmen man zustimmt und welche ausgeschlossen sein sollen. Es ist sinnvoll, sich bereits in jüngerem Lebensalter über dieses Thema zu informieren und sich vom Arzt des Vertrauens darüber beraten zu lassen. Lesen Sie hier mehr zum Thema Patientenverfügung.