Viele Arztpraxen sind kurz vor Weihnachten, zwischen den Jahren und Anfang Januar geschlossen. Daher ist es sinnvoll, sich Rezepte für regelmäßig benötigte Medikamente noch rechtzeitig vor Weihnachten ausstellen zu lassen. Außerdem sollten die Rezepte frühzeitig in der Apotheke vor Ort eingelöst werden, rät Dr. Christian Ude, Präsident der Landesapothekerkammer Hessen: „Die Verordnungen sind immer nur begrenzte Zeit gültig. Zudem ist nicht jedes Arzneimittel sofort lieferbar und auch die gegebenenfalls notwendige Beschaffung einer geeigneten Alternative kann etwas dauern.“
Unterschiedliche Gültigkeitsdauer von Rezepten
Gesetzlich Versicherte können „normale“ E-Rezepte oder auch das klassische „rosa Rezept“ während der ersten 28 Tage zu Lasten der Krankenkasse einlösen. In diesen 28 Tagen wird „nur“ die gesetzliche Zuzahlung für die Patienten fällig. Auch nach dieser Frist ist das Rezept noch zwei Monate gültig, dann jedoch als Privatrezept, sodass die vollständigen Kosten von den Betroffenen bezahlt werden müssen. Rezepte für Privatpatienten sind ebenfalls drei Monate gültig. Auch Hilfsmittelverordnungen sind zeitlich begrenzt und müssen innerhalb von 28 Tagen eingelöst werden. Kürzere Fristen gelten für besondere Verordnungen wie Betäubungsmittelrezepte, die nur sieben Tage gültig sind, oder Entlassrezepte. Letztgenannte erhalten manche Patienten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus. Ihre Gültigkeitsdauer beträgt drei Werktage inklusive Verschreibungsdatum. Wer unsicher ist, ob und wie lange ein Rezept noch einlösbar ist, kann sich in der öffentlichen Apotheke informieren.
Lieferengpässe bei Medikamenten
Es kann vorkommen, dass die Apotheke einige Stunden braucht, um ein bestimmtes Arzneimittel zu besorgen. In manchen Fällen sind auch Lieferverzögerungen oder gar -engpässe möglich. Ein Lieferengpass liegt erst vor, wenn die Auslieferung in der gewohnten Menge voraussichtlich länger als zwei Wochen unterbrochen ist oder die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt. Davon können ganz unterschiedliche Wirkstoffgruppen wie aktuell beispielsweise Salbutamol gegen Asthma betroffen sein. Die potenziellen Ursachen reichen von Produktionsproblemen bis zu langen Transportwegen. Um trotz etwaiger Lieferengpässe stets eine zuverlässige Versorgung der Patienten sicherzustellen, prüfen Apotheker mögliche Alternativen oder einen Import.
Apotheker stellen Alternativen bereit
Falls ein Rezept nicht beliefert werden kann, finden Apotheker vor Ort meist eine schnelle Lösung, um die Therapie sicherzustellen. Dabei müssen jedoch gesetzliche und vertragliche Bestimmungen sowie medizinische und pharmazeutische Aspekte beachtet werden. Am schnellsten geht es, wenn das Medikament in gleicher Form von einem anderen Hersteller vorrätig ist und der Austausch nicht ausgeschlossen ist. Wenn eine Packungsgröße, eine Stärke oder auch ein Wirkstoff ersetzt werden muss, hält der Apotheker Rücksprache mit dem verordnenden Arzt. Das erfordert dann manchmal ein wenig Geduld beim Patienten. In einem ausführlichen Beratungsgespräch erklärt die Apotheke dem Patienten anschließend die Anwendung des Ersatzpräparats. Ist kein geeignetes Fertigarzneimittel erhältlich, kann der Apotheker unter Umständen ein Rezepturarzneimittel im eigenen Labor herstellen, sofern der Wirkstoff als Rezeptursubstanz verfügbar ist.