Abgesichert in den Urlaub

Eine Auslandskrankenversicherung erstattet Behandlungskosten und hilft bei Notfällen in den Ferien. Für Urlauber können sich aber noch weitere Versicherungen lohnen.

Paar sitzt mit Stühlen am Strand
Ein Urlaub lässt sich entspannter genießen, wenn man weiß, an wen man sich im mediznischen Notfall wenden kann.
© detailblick - Fotolia

Das Kind muss im Urlaub mit Fieber das Hotelbett hüten oder ein Autounfall macht einen Gang ins Krankenhaus nötig? Da stellt sich schnell die Frage, wer die Arzt- und Krankenhauskosten übernimmt. Häufig wissen Urlauber auch nicht, an welchen Arzt sie sich im Notfall wenden können.

Wir sprechen deutsch In diesen Fällen hilft eine Auslandskrankenversicherung. Die Notrufzentrale der Reiseversicherung berät, wo sich die nächstgelegene Klinik befindet oder welcher Arzt in der Nähe deutsch oder englisch spricht. Gerade für Familien zählt die Auslandskrankenversicherung zu den wichtigen Versicherungen. Sie übernimmt außerdem die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland.

Wichtig: Auch im europäischen Ausland erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nicht automatisch alle Kosten. Sie leisten nur bis zur Höhe des deutschen Satzes. Den Restbetrag müssen Urlauber selbst übernehmen. Selbst den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport übernehmen die gesetzlichen Kassen in keinem Fall.

Tipps per Notrufzentrale

Viele Versicherer verfügen über Notrufzentralen. Sie geben Urlaubern telefonisch Tipps, wenn es um die richtige Wahl des Arztes im Ausland geht. Viele Eltern sind zum Beispiel ratlos, wenn ihr Kind im Urlaub plötzlich erkrankt. Der heimische Kinderarzt lässt sich nicht erreichen, und sie kennen die medizinische Infrastruktur vor Ort nicht. Möchte der Patient seine Genesung lieber in einem Krankenhaus in der Heimat verbringen, entscheiden die Ärzte der Notrufzentrale über die Transportfähigkeit und nicht die behandelnden Ärzte vor Ort.

Manchmal können schon vor der Reise eine Kinderkrankheit, ein Todesfall in der Familie oder eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung die Urlaubsträume platzen lassen. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Stornogebühren. Sie erstattet oft auch die Kosten, wenn man die Reise wegen eines Unfalls oder konjunkturbedingter Kurzarbeit nicht antreten kann.

Bis zur Abreise abwarten

Wer sich nicht sicher fühlt, ob eine Erkrankung bis zum Reiseantritt wieder abklingt, kann sich bei einigen Anbietern an unabhängige Reisemediziner wenden. Sie sprechen auf der Grundlage der Diagnose des behandelnden Arztes eine Empfehlung aus, ob eine sofortige Stornierung erforderlich ist. Oder ob doch noch Aussicht auf rechtzeitige Genesung besteht. Der Urlauber hat so die Chance, in Ruhe bis zur Abreise abzuwarten, wenn dies der Empfehlung entspricht, und seinen Urlaub vielleicht noch zu retten. Falls sich wider Erwarten herausstellt, dass er die Reise doch nicht antreten kann, übernimmt die Versicherung die erhöhten Stornokosten.

Abbruch wegen Einbruch

Viele Reiserücktrittsversicherungen enthalten zudem eine Reiseabbruchversicherung. Sie erstattet die nicht genutzten Reiseleistungen oder die zusätzlichen Kosten der Rückreise, wenn der Urlaub wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder eines Einbruchs in der heimischen Wohnung kurzfristig abgebrochen werden muss. Für alle, die mehr als ein Mal pro Jahr verreisen, kann sich zudem der Abschluss einer Jahresreiseversicherung lohnen.

Peter Erik Felzer

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