Gesundheitspolitik

Der Gesundheitskiosk kommt

ZOU  |  06.09.2022

In den Hamburger Stadtteilen Billstedt und Horn wurde der Gesundheitskiosk als Pilotprojekt gestartet: Wohnortnahe Anlaufstellen, in denen ausgebildete, mehrsprachige Fachkräfte Beratung rund um die Gesundheit anbieten und den Zugang zur medizinischen Versorgung erleichtern. Das war so erfolgreich, dass jetzt deutschlandweit 1000 Gesundheitskioske eingeführt werden sollen.

Frau, berät eine andere Frau.
Gesundheitskioske sollen bald überall in Deutschland eine niedrigschwellige Anlaufstelle für medizinische Fragen bieten.
© shironosov/iStockphoto

Der Gesundheitskiosk steht Bürgerinnen und Bürgern offen, die Fragen rund um die Gesundheit haben. Dort arbeiten erfahrene, examinierte Pflegefachkräfte, die neben Deutsch meist weitere Sprachen sprechen, die an dem jeweiligen Standort von Bedeutung sind. Sie helfen dabei, einen Zugang zu den richtigen Gesundheitsleistungen zu bekommen, klären über vorbeugende Maßnahmen auf und unterstützen darin, diese umzusetzen. Die Beratung auf Augenhöhe hilft Menschen, ihre Gesundheit und mögliche Behandlungen besser zu verstehen und geeignete Anlaufstellen zu finden: Die Menschen werden quasi durch das Gesundheitssystem gelotst, so dass besonders Personen mit Unterstützungsbedarf eine bessere medizinische Versorgung erhalten.  

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat dazu Eckpunkte für eine Gesetzesinitiative präsentiert. Er erklärte: „In Deutschland darf weder der Geldbeutel noch der Wohnort über die Behandlung von Patientinnen und Patienten entscheiden. Gesundheitskioske können dabei einen entscheidenden Unterschied machen. Selbst in strukturell schwachen Gebieten sollen alle die Möglichkeit haben, schnell und kompetent in Gesundheitsfragen beraten zu werden und unbürokratisch Hilfe zu erhalten. Beratung, Vermittlung und vorbeugende Maßnahmen sind Beispiele für die Lücken im System, die so in benachteiligten Regionen geschlossen werden sollen.“

Finanziert werden die Gesundheitskioske zu 20 Prozent durch Kommunen sowie zu 74,5 Prozent durch gesetzliche und zu 5,5 Prozent durch private Krankenkassen.

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