Manchmal gibt es für Patientinnen und Patienten kein passendes, industriell produziertes Fertigarzneimittel mit dem richtigen Wirkstoff. Was nun? Dann werden Apothekerinnen und Apotheker gebraucht: „Apotheker unterstützen Betroffene mit sogenannten Rezeptur-Arzneimitteln, die nach strengen Qualitätsstandards vor Ort in der Apotheke hergestellt werden und genau auf den jeweiligen Therapiebedarf abgestimmt sind“, erklärt Dr. Christian Ude, Präsident der Landesapothekerkammer Hessen (LAK Hessen), in einer Mitteilung.
Die LAK Hessen führt Zahlen des GKV-Spitzenverbands und der ABDA, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, an: etwa 10 Millionen individuelle Rezepturen haben die öffentlichen Apotheken Deutschlands im Jahr 2024 für gesetzlich Krankenversicherte angefertigt.
Wann sind individuelle Rezepturen nötig?
Beispiele für solche Fälle gibt es viele. Die LAK Hessen nennt:
- Kinder brauchen niedrigere Dosierungen und andere Darreichungsformen, zum Beispiel Säfte statt Kapseln.
- Die exakt benötigte Wirkstoffkombination ist oft für Patienten mit Hauterkrankungen nicht als Fertigarzneimittel verfügbar.
- Menschen mit Unverträglichkeiten vertragen bestimmte Inhaltsstoffe nicht.
- Spezialtherapien: Für manche Bereiche wie Zytostatika gibt es gar keine Fertigarzneimittel.
Prüfungen rund um die Herstellung
Bei individuellen Rezepturen führen Apotheken eine Reihe von Prüfungen durch:
- Ist die vom Arzt verordnete Rezeptur in Hinblick auf Dosierung sowie Art und Zusammenspiel der Ausgangsstoffe plausibel und für den jeweiligen Patienten geeignet ist?
- Haben die Grundstoffe die notwendigen Sicherheitszertifikate und entsprechen sie dem Europäischen Arzneibuch?
- Sind bei der Herstellung die Prüf-, Hygiene- sowie Qualitätsvorschriften eingehalten worden und exakt protokolliert?
- Wie ist die Qualität? Auch das wird festgehalten, etwa ob der Wirkstoff gleichmäßig verteilt ist oder sich die Salbe zu früh zersetzt.
Um Fehler zuverlässig zu vermeiden, werden Rezepturen stets nach dem Vier-Augen-Prinzip angefertigt und nach der Herstellung sowie Prüfung nochmals final freigegeben. Außerdem kann der Apotheker bei Unklarheiten Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt halten. Zusätzlich zu ärztlich verordneten Rezepturen stellen Apotheker auch Rezeptur-Arzneimittel zur Selbstmedikation her, die nicht verschreibungspflichtig sind.
Die richtige Übergabe mit Hinweisen zur Anwendung
Wichtig ist auch, dass das Rezeptur-Arzneimittel in ein geeignetes Behältnis kommt und beschriftet wird. Dazu gehören:
- Name des Patienten,
- Name und Anschrift der abgebenden Apotheke,
- Aufbrauchfrist,
- Art der Anwendung mit Darreichungsform sowie
- Wirk- und Hilfsstoffe.
Bei der Abgabe informiert der Apotheker die Patienten oder deren Betreuungspersonen über die richtige Anwendung und Lagerung. Grundsätzlich fertigt jede öffentliche Apotheke Rezeptur-Arzneimittel an.