Mehr Schutz vor gefälschten Arzneimitteln

Im Jahr 2019 müssen die Länder der EU jedes rezeptpflichtige Arzneimittel noch besser vor Fälschungen schützen.

Zum Schutz vor gefälschten Arzneimitteln hat sich in Deutschland die Initiative securPharm gegründet.
Ein neues Sicherheitssystem soll dabei helfen, gefälschte Medikamente zu erkennen.
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Welchen Schutz bietet securPharm dem Patienten?

Ab 2019 muss laut einer EU-Richtlinie jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel vor seiner Abgabe an den Patienten als "echt" identifiziert werden. Dies geschieht durch das Aufbringen von Sicherheitsmerkmalen auf jeder einzelnen Packung. Jede Arzneimittelpackung besitzt damit quasi ein individuelles "Nummernschild", ähnlich wie ein Auto. Bei der Abgabe überprüft die Apotheke mithilfe einer Datenbank, ob der Hersteller diese Seriennummer überhaupt vergeben hat und ob eine andere Apotheke womöglich bereits eine Packung mit derselben Seriennummer abgegeben hat. Bei Unstimmigkeiten erhält der Patient eine andere Packung des gleichen Medikaments. "Der Apotheker hält dann die beanstandete Packung ein und der Fälschungsverdacht wird untersucht", erklärt securPharm. Seit 2013 testen einige hundert Apotheken, Pharmafirmen und der Großhandel dieses neue System.

Wie sicher ist dieser Schutz?

"Es wird alles getan, um den Schutz des Patienten auf dem bereits heute schon sehr hohen Niveau zu gewährleisten und weiter zu verbessern", so die Initiative securPharm. "Mit anderen Worten: Arzneimittelfälschungen müssen für Kriminelle so aufwändig und die Gefahr der Entdeckung so greifbar werden, dass sie sich nicht lohnen und damit in Zukunft in der legalen Lieferkette keine gefälschten Arzneimittel auftauchen."

Warum dauert das Einführen dieses Schutzsystems so lange?

"Das durchzuführende Verfahren ist in der gesamten Lieferkette und unter Berücksichtigung aller Marktbeteiligten in allen EU-Ländern sehr aufwändig und ohne vergleichbares Vorbild", so securPharm. "Schon die rechtliche Konkretisierung durch EU und nationalstaatliche Gesundheitsministerien, aber auch die technische und organisatorische Umsetzung des Schutzsystems bedürfen deswegen einer angemessenen Vorlaufzeit."

Sind Versandapotheken dazu auch verpflichtet?

Auch alle Versandapotheken müssen die Vorgaben der EU-Richtlinie umsetzen. "Weder die Richtlinie noch deren Umsetzung können jedoch verhindern, dass sich im Internet eine Vielzahl illegaler Arzneimittelversender aus aller Welt tummeln", warnt secur­Pharm. Sie vertreiben zum Teil gezielt gefälschte Ware, umgehen Recht und Gesetz und gefährden damit bewusst die Gesundheit von Menschen.

Was kann man als Patient tun, um sicherzustellen, keine gefälschten Arzneimittel zu bekommen?

Arzneimittel, die man über die legale Vertriebskette bezieht, sind so sicher wie möglich. Für den Patienten bietet dabei der direkte Bezug über eine Apotheke den sichersten Weg. Wer hingegen seine vermeintlichen Arzneimittel aus dubiosen Quellen über das Internet oder auf dem Schwarzmarkt in fernen Ländern bezieht, läuft immer eine große Gefahr, gefälschte oder gestohlene Arzneimittel zu erwerben. Diese wirken oft nicht oder gefährden sogar die Gesundheit.

Gibt es für den Patienten überhaupt einen hundertprozentigen Schutz vor Fälschungen bei Medikamenten?

"Einen hundertprozentigen Schutz kann kein Verbraucherschutzsystem dieser Welt bieten, wenn ausreichend kriminelle Energie vorhanden ist", so das Fazit von secur­Pharm. "Was aber erreicht werden kann, ist die langfristige Sicherung der legalen Lieferkette – vom Hersteller über den Großhandel bis zur Apotheke – gegen potenzielle Bedrohungen." Aus diesem Grund unternehmen alle Marktteilnehmer große Anstrengungen, den bereits hohen Schutz weiter auszubauen und zu verbessern. securPharm leistet hierbei einen wichtigen Beitrag. Der Patient kann selbst dazu beitragen, indem er keine Arzneimittel aus dubiosen Quellen erwirbt.

Peter Erik Felzer

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