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Nicht jede Tablette darf zerteilt werden

16.06.2020

Eine Bruchkerbe in einer Tablette signalisiert nicht zwangsläufig, dass eine Tablette auch geteilt werden darf. Wer sich unsicher ist, schaut am besten in den Beipackzettel oder fragt beim Apotheker nach. Denn: Ob eine Tablette teilbar ist, kann selbst bei wirkstoffgleichen Präparaten je nach Hersteller unterschiedlich sein. Wer zum Beispiel wegen eines Lieferengpasses ein anderes Präparat als gewohnt bekommt, sollte aufpassen.

Nicht alle Tabletten dürfen geteilt werden.
Manche Tabletten dürfen nicht zerteilt werden, da sie sonst ihre Wirksamkeit verlieren oder Nebenwirkungen hervorrufen können.
© iStock.com/Visual_Intermezzo

Nicht teilbare Arzneimittel wie zum Beispiel Retardtabletten, die ihren Wirkstoff über einen längeren Zeitraum abgeben, sind weit verbreitet: Im Jahr 2018 gaben Apotheken 88 Millionen Packungen mit solchen Arzneiformen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Das entspricht etwa 14 Prozent aller auf GKV-Rezept abgegebenen Fertigarzneimittel.

Wenn eine Tablette, die intakt eingenommen werden soll, trotzdem geteilt wird, reichen die Folgen von Unwirksamkeit bis hin zu schwerwiegenden Nebenwirkungen. Beispielsweise soll eine Retardtablette mit einem Blutdrucksenker den Blutdruck über mehrere Stunden moderat absenken. Nimmt man hingegen eine solche Retardtablette zerbrochen ein, fällt der Blutdruck kurzfristig zu stark.

Tabletten werden aus verschiedenen Gründen geteilt, zum Beispiel, weil es keine Fertigarzneimittel in der gewünschten Dosierung gibt. Einige werden zerteilt, weil das Schlucken der großen Tablette schwerfällt. Oft kennt der Apotheker für diese Patienten alternative Darreichungsformen, zum Beispiel Tropfen. Apotheker können bei einer entsprechenden ärztlichen Verordnung aus großen Tabletten auch leichter schluckbare Kapseln herstellen. Zudem gibt es in der Apotheke Überzüge, die das Schlucken erleichtern.

ABDA/NK

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