Organspende: wieder Vertrauen fassen

Die Zahl der Organspenden ist auf dem tiefsten Punkt seit Jahren. Das Problem: Manipulationsvorfälle an einzelnen Transplantationszentren haben die Bevölkerung stark verunsichert. Hier gilt es, durch Aufklärung wieder Vertrauen zu schaffen. Die Neue Apotheken Illustrierte informiert und räumt mit Vorurteilen auf.

Junge Frau und junger Mann halten je einen Organspende-Ausweis in der Hand und lächeln in die Kamera
© Techniker Krankenkasse

Vorurteil Nummer 1:

Ärzte erklären mich schneller für tot, wenn ich Organspender bin, weil die Organe so dringend benötigt werden.

Falsch. Stirbt ein möglicher Organspender, muss dessen Hirntod nach detaillierten Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt werden. Und zwar von zwei speziell ausgebildeten Medizinern, unabhängig voneinander und übereinstimmend. Um den Hirntod festzustellen, müssen die Ärzte nachweisen, dass die Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Dazu müssen genau beschriebene Ausfallsymptome zwölf Stunden nach der ersten Prüfung erneut vorliegen.

Vorurteil Nummer 2:

Wenn ich einen Organspendeausweis habe, bin ich Organspender.

Falsch. Auch wenn Sie nicht gestatten, dass nach Ihrem Tod Organe oder Gewebe zur Transplantation freigegeben werden, sollten Sie einen Organspendeausweis ausfüllen und Ihre Meinung in Form eines Kreuzes dokumentieren. Das schafft Klarheit für die behandelnden Ärzte. Zudem überlassen Sie die wichtige Entscheidung der Organspende nicht anderen, beispielsweise Ihren Angehörigen, die Ihre Meinung unter Umständen gar nicht kennen oder die im Falle Ihres Todes – voller Trauer und Schmerz – diese Entscheidung nicht an Ihrer Stelle treffen können.

Organspendeausweise können Sie in vielen Apotheken und Arztpraxen erhalten. Fragen Sie danach. Oder fordern Sie einen Ausweis über das kostenfreie Organspende-Infotelefon (siehe Kasten) an. Alternativ können Sie den Ausweis im Internet herunterladen und ausdrucken.

Vorurteil Nummer 3:

Die Organe werden nach nicht nachvollziehbaren Regeln vergeben.

Falsch. Die Vergabe läuft nach klar definierten Kriterien ab. Kann ein Organ gespendet werden, informieren die Ärzte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Sie koordiniert die Vergabe auf deutschem Boden und informiert ihrerseits Eurotransplant. In dieser gemeinnützigen Stiftung haben sich sieben europäische Staaten zusammengeschlossen und vermitteln gemeinsam die gespendeten Organe. Dazu fließen dort die Daten aller Patienten, die in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Slowenien und Kroatien auf eine Transplantation warten, und die Daten der gespendeten Organe zusammen. Meldet die DSO ein Spendeorgan, wird bei Eurotransplant computergestützt ein passender Empfänger ermittelt. Dies geschieht nach festen medizinischen Kriterien, zum Beispiel wie dringlich die Transplantation ist. Für Deutschland legt die Bundesärztekammer diese Kriterien fest.

Vorurteil Nummer 4:

Wenn Gewebe gespendet wird, sieht die Leiche entstellt aus.

Falsch. Die Operation, bei der Spenderorgane und -gewebe entnommen werden, läuft ab wie andere Operationen auch, also mit chirurgischer Sorgfalt. Der Leichnam wird nach der Entnahme wieder verschlossen und kann dann in würdigem Zustand der Bestattung übergeben werden.

Apotheker Fabian Henkel

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