Schulverbot wegen Masern

Wird ein Verdachtsfall auf Masern bekannt, muss das Gesundheitsamt den Immunschutz aller Schüler und Lehrer prüfen.

Bei einem Verdacht auf Masern in der Schule greifen einige Vorsichtsmaßnahmen.
Kinder werden durch eine zweimalige Impfung wirksam gegen Masern geschützt.
© KKH

Wird ein Verdachtsfall auf Masern bekannt, überprüft das Gesundheitsamt den Immunschutz aller Schüler und Lehrer. Wer dann seinen Impfausweis vergessen hat oder nicht ausreichend geimpft ist, muss auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes nach Hause gehen. Manchmal kann die Impfung auch noch schnell nachgeholt werden, oft genug aber nicht. Alle unzureichend Geschützten müssen bis zu 14 Tage zu Hause abwarten, ob die Masern ausbrechen. Wer wegen durchgemachter Masern immun ist, muss dafür ein ärztliches Attest vorlegen. Auch mitten im Abitur gibt es davon keine Ausnahme.

Warum wird so rigoros vorgegangen? Allein in diesem Jahr erkrankten bis Ende März in Deutschland 401 Kinder, Jugendliche und Erwachsene an Masern. Etwa jeder dritte Patient musste im Krankenhaus behandelt werden. Und Masern können nicht nur schwer krank machen, selten kommt es sogar zu Todesfällen. In ganz Europa sind seit Anfang 2016 bis Mitte April dieses Jahres 25 Todesfälle durch Masern aufgetreten. Die meisten in Rumänien, vereinzelte aber auch in der Schweiz, Portugal und Bulgarien. In Deutschland starb im vergangenen Jahr ein kleines Mädchen im hessischen Bad Hersfeld an einer Spätfolge der Masern.

Extrem ansteckend

Masernviren sind sehr ansteckend. Für Ungeschützte reicht es schon, sich mehrere Meter entfernt von einer infektiösen Person im selben Raum aufzuhalten, um dann mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit selbst zu erkranken. Hinzu kommt, dass Patienten bereits drei bis fünf Tage vor Ausbruch der sichtbaren Krankheit den Masern-Erreger weitergeben. Wer von den anscheinend noch gesunden Schülern möglicherweise ansteckend ist, lässt sich deshalb nur mit den eingangsbeschriebenen Maßnahmen beurteilen.

Wer herausfinden möchte, ob er selbst oder sein Kind gegen Masern geschützt ist, wirft am besten einen Blick in den Impfpass. Stehen zwei Kreuze bei "Masern" oder "Masern/Mumps/Röteln", ist alles gut. Zu verwirrend? Impfpass nicht gefunden? Dann hilft der Kinder- und Jugendarzt oder der Hausarzt weiter. Patientenunterlagen werden zehn Jahre lang aufbewahrt.

Nach 1970 geboren? Impf-Check machen!

Bis zum zweiten Geburtstag sollte jedes Kind zwei Masernimpfungen erhalten haben. Aber viele Schüler und vor allem Erwachsene haben Impflücken. Daher kommt es alle zwei bis drei Jahre in Deutschland zu großen Ausbrüchen. Wer nach 1970 geboren wurde, sollte deshalb ebenfalls den Impfschutz prüfen.

Einer für alle, alle für einen

Und wie halten es die lieben Nachbarn? Das Masern-Virus lässt sich aus einer Region nur dauerhaft aussperren, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung immun sind. Fachleute sprechen dann von "Herdenimmunität" oder "Gemeinschaftsschutz". Wie das genau funktioniert, kann man hier im Internet mal ausprobieren, eine Adresse dazu steht in der Linkliste zu diesem Heft. Dort findet sich auch die Internetadresse für eine neue interaktive Karte des Robert Koch-Instituts. Sie zeigt, wie viele Menschen im eigenen Landkreis gegen die Masern geimpft sind.

Heike Thiesemann-Reith

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