STIKO erweitert Empfehlung für Gürtelrose-Impfung

Elisabeth Kerler Lina Müller  |  07.11.2025 14:04 Uhr

Neue STIKO-Empfehlung: Die Herpes-zoster-Impfung ist jetzt auch für Personen ab 18 Jahren mit erhöhtem Risiko vorgesehen. Personen mit Immunschwäche, Autoimmunerkrankungen und schweren chronischen Erkrankungen sollen besser vor einer Infektion geschützt werden.

Älterer Arzt desinfiziert den Oberarm einer Frau für eine Impfung.
Gibt es gleich eine Gürtelrose-Impfung? Bisher wurde sie nur Risiko-Patienten ab 50 und Menschen ab 60 empfohlen. Das hat die STIKO nun geändert.
© vladans/iStockphoto

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die Impfempfehlung für den Herpes-zoster-Totimpfstoff erweitert: Sie gilt nun auch für Personen ab 18 Jahren mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko. Bisher wurde die Impfung nur Risikopatienten ab 50 Jahren oder über 60-Jährigen empfohlen. Komplikationen der Infektion, die vielen auch als Gürtelrose bekannt ist, sollen so vermieden werden.

Das Immunsystem ist entscheidend

Die STIKO weist darauf hin: Das Risiko für Herpes zoster fällt je nach Grunderkrankung und Immunstatus deutlich unterschiedlich aus. Besonders hoch ist das Risiko bei Personen mit Immunschwäche, unterdrücktem Immunsystem und bestimmten Autoimmunerkrankungen. Auch Menschen mit schwerem Verlauf von chronischen Erkrankungen, wie Asthma, COPD, Diabetes mellitus oder chronische Niereninsuffizienz, haben ein höheres Risiko. Es ist jedoch bei Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren, deren chronische Erkrankung leicht verläuft oder gut eingestellt ist, nicht erhöht. 

Es bleibt nicht bei unangenehmen Bläschen 

Eine wichtige Komplikation stellt die sogenannte Post-Zoster-Neuralgie, auch bekannt als postherpetische Neuralgie, dar. Dabei tritt auch nach Abheilung der für Gürtelrose typischen Bläschen ein brennender oder stechender Schmerz auf, der länger als 3 Monate anhält. 

Was ist eine STIKO-Empfehlung?

Als unabhängige Kommission entwickelt die STIKO Empfehlungen bei Impfungen. Sie berücksichtigt dabei sowohl den Nutzen für geimpfte Personen als auch für die gesamte Bevölkerung.

Damit beeinflusst die STIKO, welche Impfungen gesetzlich Krankenversicherten zustehen. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt auf Grundlage ihrer Empfehlungen Details zur Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen.

Quellen: STIKO-Impfempfehlung, Epidemiologisches Bulletin 45/2025 

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