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Wann wieder Auto fahren nach Gelenkersatz-OP?

ZOU  |  27.01.2022

Nach einer Hüft-OP dauert es im Schnitt mindestens vier und nach einer Knie-OP sechs Wochen, bis die Fahrtauglichkeit mit einem neuen Gelenk wieder gegeben ist. Je nach individueller Situation kann es noch länger dauern, zeigen zwei Studien der Charité – Universitätsmedizin Berlin.

Ältere Frau, lächelt aus dem Autofenster heraus.
Nach einer Gelenkersatz-Operation dauert es in der Regel einige Wochen, bis die Fahrtüchtigkeit wieder komplett hergestellt ist.
© jwblinn/iStockphoto

In den beiden Studien haben die Forscher untersucht, wann nach Einsetzen eines Hüft- und Kniegelenkersatzes Autofahren wieder möglich ist. Entscheidend für die Fahrtüchtigkeit ist nicht nur, ausreichend Kraft für eine Vollbremsung zu haben, sondern auch die Reaktionszeit auf eine Situation, die Bremsen erfordert. Letztere kann auch durch die Einnahme von Medikamenten verlängert sein.

Nach Einsetzen eines neuen Hüftgelenks in einer minimal-invasiven Operation und ohne Zement gab es hinsichtlich Bremspedalkraft und der Reaktionszeit nach etwa vier Wochen keine Unterschiede mehr im Vergleich zum Zustand vor der OP.

Nach einer Knie-OP war die Reaktionszeit nicht deutlich verringert, die Bremspedalkraft dagegen erreichte im Schnitt erst nach sechs Wochen wieder ihre alte Stärke. Das deckte sich mit dem Empfinden der Patienten: Auch sie waren erst zu diesem Zeitpunkt der Meinung, dass ihre Fahrtüchtigkeit voll wiederhergestellt sei. In dieser Studie zeigte sich zudem, dass es zwischen den 30 untersuchten Patienten große Unterschiede gab. „Insofern erscheint es hier zielführender, statt absoluter Schwellenwerte eher den einzelnen Patienten zu betrachten und seine Parameter vor und nach der OP zu vergleichen“ folgerte Professor Dr. Carsten Perka, Ärztlicher Direktor des Centrums für Muskuloskeletale Chirurgie.

Auch wenn es schwerfallen mag: Wichtig ist, sich nicht ans Steuer zu setzen, wenn die Fahrtüchtigkeit noch nicht voll wiederhergestellt ist. Denn wer nach einer OP noch Gehstützen benötigt und beim Autofahren den Straßenverkehr gefährdet, begeht unter Umständen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Quelle: DOI 10.1007/s00167-020-06105-2, 10.1177/1120700020936635

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