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„Zu Risiken und Nebenwirkungen…“ künftig gegendert

BR/PZ/RF  |  15.02.2023

Den Warnhinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen…“ kennt wohl jeder. Die Ampelkoalition empfindet die Formulierung nicht mehr als zeitgemäß und möchte sie zukünftig gendern. Das sieht ein Gesetzentwurf vor.

Ältere Frau liest Beipackzettel eines Medikaments.
"Lesen Sie die Packungsbeilage" ist ein Rat, der in keiner Werbung für Arzneimittel fehlen darf.
© Ridofranz/iStockphoto

Konkret soll der Pflichttext künftig lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke.“

Im Heilmittelwerbegesetz ist derzeit vorgeschrieben, dass bei einer Werbung außerhalb der Fachkreise der Text "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt anzugeben ist.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte bereits im Dezember 2022 angekündigt, dass er dafür sorgen wolle, dass die Formulierungen in Beipackzetteln und der Werbung geändert werden. "Ich wäre sehr dafür, wenn Ärztinnen ausdrücklich genannt würden. Es entspricht der Realität der Versorgung", sagte der SPD-Politiker damals gegenüber der "Bild"-Zeitung.

In der Apothekerschaft kam dieser Vorschlag gut an. Unter den Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien fast 90 Prozent Frauen, sagte Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden", kritisierte sie.

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