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Erste Einblicke in die Elektronische Patientenakte

20.08.2020

Ab dem 1. Januar 2021 wird die elektronische Patientenakte (EPA) eingeführt. Durch diese digitale Dokumentensammlung können Patienten künftig Arztbriefe oder Medikationspläne per App auf dem Handy abrufen, damit sie bei jedem Besuch in der Apotheke oder der Arztpraxis griffbereit sind. Erste Einblicke in die EPA lieferte ein Expertengespräch, organisiert von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Die Elektronische Patientenakte soll ab Januar 2020 einsatzbereit sein.
Mithilfe einer App sollen Patienten künftig all ihre Gesundheitsdokumente griffbereit haben.
© iStock.com/puckons

Schon bald soll es für Patienten möglich sein, ihre Diagnosen, Medikationspläne und Befunde digital in der EPA abzuspeichern. Auf diese Dokumente können dann Ärzte, Apotheker oder Psychotherapeuten zugreifen. Damit soll ein Ende der Zeit eingeläutet werden, in der Patienten ihre Röntgenbilder zu Hause vergessen, keine Medikationspläne dabei haben oder den Arztbrief von der letzten Untersuchung nicht mehr finden können.

Charly Bunar, strategischer Produktmanager der EPA bei der Gematik, erklärte im Rahmen einer Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein die Funktionsweise und Darstellung der EPA. So sollen künftig Patienten mithilfe einer App auf dem Smartphone Zugang in das eigene Aktensystem haben. „Dort kann er Dokumente anschauen, Dokumente herunterladen, Dokumente selbst hochladen, aber auch Dokumente löschen“, erläuterte Bunar. Allerdings ist dieser sogenannte feingranulare Zugriff der Versicherten auf seine Daten laut Patientendaten-Schutzgesetz erst ab 2022 möglich.

Grundsätzlich ist die Mehrheit der Deutschen laut einer Umfrage des Bundesverbands für Arzneimittelhersteller (BAH) positiv gegenüber der EPA gestimmt. Laut Bunar haben jedoch einige Patienten Sorge, dass die Datensicherheit der digitalen Dokumente nicht gegeben sein könnte. Bunar betonte: „Alle Dokumente sind verschlüsselt und werden sicher im EPA-Aktensystem abgelegt und nicht im Klartext." Erst wenn beispielsweise die Arztpraxis die Daten herunterlade, könne der Klartext gelesen werden.

Weiterentwicklung der EPA ist vorgesehen

Zudem erläuterte Bunar, dass die EPA zum 1. Januar 2021 zwar starte, eine Weiterentwicklung jedoch Schritt für Schritt vorgesehen ist. Unter der Abkürzung „EPA 2.0“ sollen so die Anwendungsmöglichkeiten bis 2022 erweitert werden. Der Impfpass, der Mutterpass oder das Zahn-Bonusheft sollen dann in die elektronische Akte integriert werden, weitere Leistungserbringer wie beispielsweise Hebammen werden zudem angebunden. Im nächsten Schritt sollen in der „EPA 3.0“ ab 2023 die bis dato gesammelten Daten zu Forschungszwecken genutzt werden können, zudem sei dort auch ein mobiler Zugriff für Leistungserbringer vorgesehen. In der letzten Entwicklungsstufe soll die EPA in vier Jahren auf europäischer Ebene vernetzt werden und somit auch grenzüberschreitend nutzbar sein.

ck/PZ/NK

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