Lupinen – beliebt als Eiweißquelle in Brot oder als Eierersatz – können giftige Chinolizidin-Alkaloide (QA) enthalten und bei einigen Menschen allergische Reaktionen auslösen. Darauf weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit einer Stellungnahme hin. Es zieht folgende Schlüsse:
Essen Menschen Lebensmittel mit Lupinensamen, treten nur in Ausnahmefällen Vergiftungen auf. Weil die Symptome einer leichten Vergiftung eher unspezifisch sind, geht das BfR von einer höheren Dunkelziffer und weiterem Untersuchungsbedarf aus. Zu den typischen Symptomen zählen: Schwindel, Übelkeit, Magenschmerzen, Durchfall, Mundtrockenheit, Pupillenerweiterung und Herzbeschwerden.
Allergische Reaktionen sind zu berücksichtigen: Bei Menschen ohne Allergie können Lupinen allergische Reaktionen auslösen. Zudem können sie bei Menschen mit Allergie Kreuzreaktionen auslösen. Etwa jede und jeder Fünfte mit Erdnuss-Allergie reagiert auf Lupinen. Darüber hinaus können Lupinen bei Menschen allergische Reaktionen hervorrufen, die zuvor keine Allergie hatten.
Allergiker und Menschen, die Lupinensamen nicht verzehren möchten, können an der Kennzeichnung auf Etiketten fertiger und loser Lebensmittel orientieren: Lupinen müssen deklariert werden.
Auch bei Lupinen gibt es Unterschiede: Lupinensorten, die viel QA enthalten, werden „Bitterlupinen“ genannt und sind nicht zum Verzehr geeignet. Sorten mit wenig QA heißen „Süßlupinen“. Die gelben Hülsenfruchtsamen sind in Nahrungsmitteln weit verbreitet. Lebensmittel mit hohem Lupinensamen-Anteil haben die höchsten QA-Gehalte, etwa Mehle, Schrote oder Kaffee-Ersatz.
Quelle: DOI 10.17590/20250917-091537-0