Apotheken sollen Blut abnehmen, mehr Impfungen anbieten und in bestimmten Fällen sogar verschreibungspflichtige Medikamente ohne neues Rezept abgeben. Möglich macht das ein neues Gesetz. Viele Neuerungen gelten allerdings noch nicht sofort.

Wer regelmäßig Medikamente benötigt oder für eine Blutuntersuchung bislang extra zum Arzt muss, könnte künftig häufiger direkt in der Apotheke versorgt werden. Das gerade in Kraft getretene Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erweitert die Aufgaben der Vor-Ort-Apotheken deutlich. Viele Angebote starten jedoch erst, wenn Schulungen abgeschlossen und weitere gesetzliche Vorgaben umgesetzt sind, was noch einige Monate dauern wird.
Mit dem Anfang Juli in Kraft getretenen Gesetz sollen Apotheken die medizinische Versorgung stärker unterstützen. Ziel ist es, Patienten den Zugang zu bestimmten Gesundheitsleistungen zu erleichtern und Arztpraxen zu entlasten. Bis die neuen Angebote flächendeckend verfügbar sind, wird es allerdings noch etwas dauern.
Bisher impfen viele Apotheken gegen Grippe und Covid-19. Künftig sollen auch weitere Totimpfstoffe hinzukommen, etwa gegen Tetanus oder FSME.
Ein bundesweites Schulungsprogramm entwickeln die Bundesapothekerkammer und die Bundesärztekammer derzeit gemeinsam. Erst danach kann das Angebot schrittweise starten.
Erwachsene sollen künftig venöses Blut für diagnostische Untersuchungen direkt in der Apotheke abnehmen lassen können. Dafür benötigen Apotheker ebenfalls eine spezielle ärztliche Schulung. Außerdem müssen geeignete Behandlungsräume, Hygienekonzepte und eine passende Haftpflichtversicherung vorhanden sein. Erst wenn die Schulung absolviert ist und die organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind, können Apotheken ihren Patienten die neuen Impfungen anbieten.
Wer ein verschreibungspflichtiges Medikament seit mindestens drei Quartalen regelmäßig erhält und die Behandlung nicht unterbrochen werden darf, soll künftig einmalig die kleinste Packungsgröße auch ohne neues Rezept bekommen können. Ausgenommen sind unter anderem Betäubungsmittel sowie Arzneimittel mit besonderem Risiko.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Apotheken bei bestimmten akuten Erkrankungen künftig ebenfalls verschreibungspflichtige Medikamente abgeben dürfen. Welche Krankheiten und Arzneimittel darunter fallen, soll jedoch erst eine spätere Rechtsverordnung festlegen. Empfehlungen zu diese Verordnung soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erstmals bis zum 2. Juli 2027 gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit aussprechen. Bis das in der praktischen Umsetzung angekommen sein wird, vergeht also noch einige Zeit.
Das Gesetz erweitert außerdem die pharmazeutischen Dienstleistungen. Vorgesehen sind zusätzliche Angebote zur Herz-Kreislauf- und Diabetesvorsorge, ein intensiveres Medikationsmanagement sowie neue Beratungsleistungen. Auch diese Angebote starten erst, wenn verbindliche Qualitätsstandards, Schulungskonzepte und Vergütungsregelungen festgelegt wurden.
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aus Apotheke, Forschung und Gesundheitspolitik.
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