Neue Aufgaben für Apotheken: Blutabnahme, mehr Impfungen und Medikamente ohne Rezept

Rüdiger Freund  |  02.07.2026 13:39 Uhr

Apotheken sollen Blut abnehmen, mehr Impfungen anbieten und in bestimmten Fällen sogar verschreibungspflichtige Medikamente ohne neues Rezept abgeben. Möglich macht das ein neues Gesetz. Viele Neuerungen gelten allerdings noch nicht sofort.

Apotheker berät Kundin.

© Drazen Zigic/iStockphoto

Wer regelmäßig Medikamente benötigt oder für eine Blutuntersuchung bislang extra zum Arzt muss, könnte künftig häufiger direkt in der Apotheke versorgt werden. Das gerade in Kraft getretene Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erweitert die Aufgaben der Vor-Ort-Apotheken deutlich. Viele Angebote starten jedoch erst, wenn Schulungen abgeschlossen und weitere gesetzliche Vorgaben umgesetzt sind, was noch einige Monate dauern wird.

Diese neuen Leistungen sind geplant

Mit dem Anfang Juli in Kraft getretenen Gesetz sollen Apotheken die medizinische Versorgung stärker unterstützen. Ziel ist es, Patienten den Zugang zu bestimmten Gesundheitsleistungen zu erleichtern und Arztpraxen zu entlasten. Bis die neuen Angebote flächendeckend verfügbar sind, wird es allerdings noch etwas dauern.

Mehr Impfungen als bisher

Bisher impfen viele Apotheken gegen Grippe und Covid-19. Künftig sollen auch weitere Totimpfstoffe hinzukommen, etwa gegen Tetanus oder FSME.

Ein bundesweites Schulungsprogramm entwickeln die Bundesapothekerkammer und die Bundesärztekammer derzeit gemeinsam. Erst danach kann das Angebot schrittweise starten.

Blutabnahme künftig auch in der Apotheke

Erwachsene sollen künftig venöses Blut für diagnostische Untersuchungen direkt in der Apotheke abnehmen lassen können. Dafür benötigen Apotheker ebenfalls eine spezielle ärztliche Schulung. Außerdem müssen geeignete Behandlungsräume, Hygienekonzepte und eine passende Haftpflichtversicherung vorhanden sein. Erst wenn die Schulung absolviert ist und die organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind, können Apotheken ihren Patienten die neuen Impfungen anbieten. 

Medikamente in bestimmten Fällen ohne Rezept

Wer ein verschreibungspflichtiges Medikament seit mindestens drei Quartalen regelmäßig erhält und die Behandlung nicht unterbrochen werden darf, soll künftig einmalig die kleinste Packungsgröße auch ohne neues Rezept bekommen können. Ausgenommen sind unter anderem Betäubungsmittel sowie Arzneimittel mit besonderem Risiko.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Apotheken bei bestimmten akuten Erkrankungen künftig ebenfalls verschreibungspflichtige Medikamente abgeben dürfen. Welche Krankheiten und Arzneimittel darunter fallen, soll jedoch erst eine spätere Rechtsverordnung festlegen. Empfehlungen zu diese Verordnung soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erstmals bis zum 2. Juli 2027 gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit aussprechen. Bis das in der praktischen Umsetzung angekommen sein wird, vergeht also noch einige Zeit.

Weitere Gesundheitsangebote geplant

Das Gesetz erweitert außerdem die pharmazeutischen Dienstleistungen. Vorgesehen sind zusätzliche Angebote zur Herz-Kreislauf- und Diabetesvorsorge, ein intensiveres Medikationsmanagement sowie neue Beratungsleistungen. Auch diese Angebote starten erst, wenn verbindliche Qualitätsstandards, Schulungskonzepte und Vergütungsregelungen festgelegt wurden.

WhatsApp Kanal Banner
Medikamente ohne Zuzahlung

Alle zwei Wochen neu: die aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel.

Arzneimitteldatenbank

Medikamenten-Name oder Wirkstoff eingeben für mehr Informationen.

Podcast
Podcast-Logo "aponet in 3 Minuten"
Podcast
Gesund leben

Im Fokus diesmal: Süßstoffe und Blutzucker, Schlafmangel und Gewicht sowie Ernährung gegen…

Krankheiten von A - Z

In diesem Lexikon finden Sie umfassende Beschreibungen von etwa 400 Krankheitsbildern

nach oben