Obduktion: Patienten können künftig zu Lebzeiten einwilligen

Peter Erik FelzerKatrin Faßnacht-Lee  |  17.08.2026 12:12 Uhr

Patientinnen und Patienten können künftig zu Lebzeiten festlegen, ob sie im Falle ihres Todes während eines Krankenhausaufenthalts obduziert werden dürfen. Das soll Angehörige entlasten und zugleich die medizinische Forschung stärken.

Eine Patienten und eine Ärztin sprechen miteinander und schauen auf ein Formular.
Im Krankenhaus können Patientinnen und Patienten nun vor einer OP einer möglichen Obduktion zustimmen.
© nortonrsx/iStockphoto

Obduktionen liefern oft wichtige Antworten. Sie können helfen, die genaue Todesursache zu klären, Krankheiten besser zu verstehen und die Qualität medizinischer Behandlungen zu überprüfen. Künftig können Patientinnen und Patienten in Deutschland erstmals mit einer bundesweit einheitlichen Einwilligung festlegen, ob nach ihrem Tod während eines Klinikaufenthalts eine Obduktion durchgeführt werden darf. Darüber hinaus können sie zusätzlich zustimmen, dass dabei gewonnene Daten und Proben für medizinische Forschungszwecke genutzt werden dürfen.

Warum Obduktionen wichtig sind

Eine Obduktion kann weit mehr leisten als die Feststellung einer Todesursache. Die gewonnenen Erkenntnisse helfen dabei:

  • Krankheitsverläufe besser zu verstehen,

  • klinische Diagnosen zu überprüfen,

  • die Behandlungsqualität zu verbessern,

  • medizinische Forschung voranzubringen.

Nach Angaben der beteiligten Fachleute können die Ergebnisse in bestimmten Fällen auch für Angehörige von Bedeutung sein, etwa wenn Hinweise auf familiär bedingte Erkrankungen erkannt werden.

Bundesweit einheitliche Einwilligung

Möglich wird dies durch ein neues Modul zur „Einwilligung zur Obduktion“. Es ergänzt die allgemeine Einwilligung zur Forschungsnutzung von Gesundheitsdaten und Bioproben („Broad Consent“) der Medizininformatik-Initiative (MII). Die MII ist ein deutschlandweites Innovationsprojekt, das medizinische Daten aus der Versorgung nutzbar macht – für die Forschung und für eine bessere Patientenversorgung.  Nach der positiven Bewertung durch die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen hat das Nationale Steuerungsgremium der MII das neue Modul zur bundesweiten Nutzung freigegeben. Ebenfalls wichtig: Patientinnen und Patienten können ihre Einwilligung zur Obduktion sowie zur Daten- und Probennutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne nachteilige Folgen vollständig oder in Teilen widerrufen. 

Entscheidung zu Lebzeiten entlastet Angehörige

Ein wesentlicher Vorteil der neuen Regelung: Die Entscheidung lässt sich jetzt bereits zu Lebzeiten treffen. Bisher mussten Angehörige und Klinikpersonal häufig unmittelbar nach dem Tod eines Menschen über die Möglichkeit einer Obduktion sprechen. Laut den Initiatoren ließen sich diese oft emotional belastenden Gespräche nun teilweise vermeiden, wenn der Wille der Patientin oder des Patienten bereits dokumentiert ist.

Die Einwilligung zur Obduktion sowie zur Nutzung von Daten und Proben für Forschungszwecke ist freiwillig. Sie kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vollständig oder teilweise widerrufen werden.

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