Neuer Mutterschutz bei Fehlgeburten ab Juni 2025: Was ab sofort gilt

NAS  |  03.06.2025 08:35 Uhr

Ab dem 1. Juni 2025 tritt in Deutschland eine bedeutende Änderung des Mutterschutzgesetzes in Kraft: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig auch Anspruch auf Mutterschutz. Je länger eine Frau schwanger war, desto länger ist auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt.

Frau im Krankenhaus.
Damit sich Frauen nach einer Fehlgeburt seelisch und körperlich besser erholen können, wurde das Mutterschutzgesetz erneuert.
© Halfpoint/iStockphoto

Eine gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass Frauen bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz haben. Die Dauer richtet sich nach dem Zeitpunkt des Schwangerschaftsverlustes:

  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen Mutterschutz

Während dieser Schutzfristen dürfen Arbeitgeber die betroffenen Frauen nicht beschäftigen, es sei denn, die Frau erklärt sich ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Wichtig zu wissen: Der Arbeitgeber bzw. die Krankenkassen brauchen in der Regel eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt. Aus der Bescheinigung muss die Woche der Fehlgeburt hervorgehen.

Bislang galt der gesetzliche Mutterschutz nur für Fehlgeburten ab der 24. Woche oder wenn das Kind mindestens 500 Gramm wiegt. Um sich zu erholen, blieb betroffenen Frauen nur eine Krankschreibung. Das neue Gesetz greift ab 1. Juni 2025. Der Deutsche Bundestag informiert auf seiner Seite über das Gesetzgebungsverfahren: Hier können Sie den beschlossenen Gesetzentwurf nachlesen.

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