Rezeptfreie Arzneimittel sind bei Schlafstörungen im Zusammenspiel mit verhaltenstherapeutischen Maßnahmen eine unterstützende Hilfe. Bei der Auswahl ist die Beratung in der Apotheke notwendig.
Die Selbstmedikation eignet sich nicht für Kinder sowie Stillende und Schwangere. Zu einem Arztbesuch rät der Apotheker, wenn die Schlafstörung schon länger als etwa einen Monat anhält. Den Gang zum Arzt wird er auch dann empfehlen, wenn er eine Grunderkrankung oder organische Schlafstörung vermutet. Kommt eine Selbstmedikation infrage, bilden pflanzliche Schlaf- und Beruhigungsmittel die erste Wahl. Zu den Arzneipflanzen mit beruhigender und schlaffördernder Wirkung zählen Baldrian, Hopfen, Melisse, Passionsblume und Lavendel. Sie wirken bei nervös bedingten Einschlafstörungen und Unruhezuständen.
Ebenfalls nicht rezeptpflichtig sind sogenannte H1-Antihistaminika wie Diphenhydramin und Doxylamin, wobei die Einnahmedauer dieser Stoffe begrenzt ist und zwei Wochen nicht übersteigen sollte. Sie werden kurz vor dem Schlafengehen eingenommen. Das gilt auch für den Wirkstoff Melatonin, der die Zeit bis zum Einschlafen verkürzen kann. Arzneimittel mit Melatonin sollte ein Arzt verschreiben.
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