Vorsorge Karies

Karies gilt als Volkskrankheit mit den meisten Betroffenen: Rund 90 Prozent der Deutschen haben damit zu tun. Dass diese Zahl sinkt, haben sich Gesetzgeber und Krankenkassen zur Aufgabe gemacht und Vorsorgemaßnahmen für jedes Lebensalter eingeführt.

Zahnarztbehandlung
© DAK/Schläger

Auch wenn die Milchzähne nach einigen Jahren wieder ausfallen, lohnt es sich, schon von klein auf die Zahnpflege gründlich zu betreiben. So haben auch die bleibenden Zähne einen guten Start in einer gesunden Mundhöhle. Neben der Zahnhärtung mit Fluoriden in Tablettenform oder in der Zahnpasta gehören auch die ersten Zahnarztbesuche zum Pflegeprogramm. Bis zum sechsten Lebensjahr haben Kinder Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen. Für die erste Untersuchung empfiehlt sich ein Zeitpunkt zwischen dem 30. bis 43. Lebensmonat, wenn das Milchgebiss vollständig ist.

Einmal im Kalenderhalbjahr

Schulkinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind einmal im Kalenderhalbjahr aufgerufen, die Prophylaxe in Anspruch zu nehmen. Dabei inspiziert der Zahnarzt nicht nur die Mundhöhle, sondern kann auch kariesgefährdete Fissuren und Grübchen der Backenzähne versiegeln und den Zahnschmelz örtlich mit Fluorid härten.

Der regelmäßige Zahnarztbesuch lohnt sich

Für Erwachsene bietet die sogenannte Individualprophylaxe auch finanzielle Vorteile. Wer gepflegte Zähne und regelmäßige Zahnarztbesuche durch jährliche Stempel in seinem Bonusheft nachweisen kann, bekommt bei einem möglichen Zahnersatz einen höheren Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Prinzipiell besteht sogar Anspruch auf zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Jahr, ohne dass dafür Praxisgebühr bezahlt werden muss. Das gilt auch, wenn in einer Sitzung Zahnstein entfernt, eine Röntgenaufnahme gemacht oder eine Parodontitis-Untersuchung durchgeführt wird. Wenn der Zahnarzt allerdings einen Defekt beheben muss, wird die Praxisgebühr doch noch fällig.

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