Digitale Gesundheitsanwendungen können heute viel mehr als Schritte oder Kalorien zählen. Auch Patienten mit chronischen Erkrankungen profitieren von ihnen. Inzwischen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen sogar die Kosten für einige Apps.
Drei Arten von digitalen Gesundheitsanwendungen kurz Gesundheits-Apps, lassen sich laut Verbraucherzentrale unterscheiden: Solche, die ein gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen, zählen zu den Lifestyle-Apps. Zu ihnen gehören etwa Fitness- Tracker. Die zweite Gruppe bilden serviceorientierte Apps. Sie erinnern die Nutzer beispielsweise daran, ein Arzneimittel einzunehmen. Andere dienen als Tagebuch, um den Verlauf oder die Symptome einer Erkrankung zu dokumentieren, etwa die Stärke von Schmerzen, Blutdruck- oder Blutzuckerwerten. Die dritte und sensibelste Gruppe sind medizinische Apps. Sie dienen der Diagnose oder Therapie einer Erkrankung und benötigen eine Zulassung als Medizinprodukt.
Einige Apps – zum Beispiel zur Unterstützung von Patienten mit Multipler Sklerose, Migräne oder psychischen Erkrankungen – dürfen sich gesetzlich Versicherte inzwischen auf einem Kassenrezept verordnen und die Kosten erstatten lassen. Eine aktuelle Liste finden Interssierte im Verzeichnis digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Wer digitale Gesundheitsanwendungen nutzen möchte, wirft am besten einen kritischen Blick auf die Zuverlässigkeit und die Datensicherheit, rät die Verbraucherzentrale. Schließlich vertrauen Anwender den Anbietern sensible Gesundheitsdaten an. Unterstützung bei der App-Auswahl bietet die Weiße Liste der Bertelsmann Stiftung, die sich derzeit im Aufbau befindet.
Im 1. Teil der Serie "Apotheke digital" geht es um die elektronischen Gesundheitskarte, in Teil 2 um digitale Helfer für die Arbeit in Apotheken und in Teil 3 um Telepharmazie.
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