Experten warnen vor Kratom: Abhängigkeit und Organschäden können folgen

Dr. Karen Zoufal  |  10.07.2025 13:09 Uhr

Kratom wird im Internet als pflanzliches Wundermittel gegen Schmerzen, Ängste und Depressionen beworben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt jedoch vor einer Eigenbehandlung.

Kratompulver, -kapseln und -tee, im Hintergrund unscharf: Blätter des Kratombaums.
Kratompulver, -kapseln und -tee: So wird Kratom verkauft. Dabei sind gesundheitliche Wirkungen nicht nachgewiesen, in Studien kam es zu Organschäden und Abhängigkeit.
© Betka82/iStockphoto

Kratom ist ein pflanzlicher Stoff und stammt vom Kratombaum, der in Südostasien beheimatet ist. Die getrockneten Blätter werden zu Pulver verarbeitet und meist als Tee, Kapsel oder loses Pulver verkauft. Online wird Kratom häufig als pflanzliches Mittel gegen Schmerzen, Husten, Entzündungen, Angstzustände, Depressionen oder weitere Erkrankungen beworben. Diese angeblichen Wirkungen sind wissenschaftlich nicht belegt. 

Kratomprodukte in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen

Der Mangel an Nachweisen ist der Grund dafür, warum Kratom in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen ist: Um eine Zulassung zu erhalten, müssen der Nutzen und die Sicherheit eines Wirkstoffes in klinischen Studien belegt werden. Und an beidem hapert es bei Kratom. 

Studien mit Kratom: Abhängigkeit und Schäden an Niere und Leber

Sowohl in Studien mit Tieren als auch mit Menschen waren jedoch unerwünschte Nebenwirkungen zu beobachten. Dazu zählen Abhängigkeit und Entzugssymptome, außerdem gab es Schäden an Niere und Leber. Todesfälle, die im Zusammenhang mit Kratom aufgetreten sind, werden momentan noch genauer wissenschaftlich untersucht. 

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt vor Kratom

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt eindringlich davor, Kratom auf eigene Faust für medizinische Zwecke zu verwenden. In manchen Bundesländern greifen Behörden schon ein, um die Vermarktung und den Verkauf von Kratom einzuschränken. Insbesondere die Werbung mit angeblichen gesundheitlichen Effekten ist verboten. 

Quelle: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/pm09-2025.html?nn=933556 

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