Künftig werden Menschen in Deutschland, die Blutspenden wollen, nicht mehr nach ihrer sexuellen Orientierung gefragt. Nun gilt ein „risikobehaftetes Sexualverhalten“ als Ausschlusskriterium, wie eine neue Richtlinie der Bundesärztekammer vorgibt.
Wer Blut spenden möchte, soll künftig nicht mehr nach seiner sexuellen Orientierung, sondern nach der Anzahl der Sexualpartner und der Sexualpraxis befragt werden. Das geht aus der „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ hervor, die die Bundesärztekammer (BÄK) hat im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut novelliert hat.
Zukünftig sollen alle Personen, deren „Sexualverhalten, das ein deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt“, für vier Monate von der Blutspende ausgeschlossen werden. Diese Regelung gilt unabhängig vom Geschlecht oder der sexuellen Orientierung. In der Richtlinie wird ein solches risikobehaftetes Sexualverhalten folgendermaßen beschrieben:
Zudem sollen die oberen Altersgrenzen für Spendewillige entfallen. Bisher lag die Höchstaltersgrenze bei der Erstspende bei über 60 Jahren und für Wiederholungsspenden bei über 68 Jahren, wobei nach individueller ärztlicher Entscheidung auch Ältere spenden konnten. Jetzt muss die Eignung bei über 60-Jährigen mindestens im Abstand von fünf Jahren überprüft werden. Die neue Richtlinie wird am 4. September 2023 im Deutschen Ärzteblatt bekanntgegeben und auf der Website der Bundesärztekammer veröffentlicht.
Eine Checkliste „Kann ich Blut spenden?“ gibt es online auf der Webseite des Deutschen Roten Kreuzes. Ausschlusskriterien sind beispielsweise ein Gewicht von unter 50 Kilogramm, ein fieberhafter Infekt oder eine kürzlich vorgenommene Tätowierung.
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