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Die Pille schützt vor Eierstock- und Gebärmutterkrebs

Dr. Karen Zoufal  |  29.12.2020

Die Antibabypille kann vor Eierstock- und Gebärmutterkrebs schützen. Die Schutzwirkung bleibt auch nach dem Absetzen der Pille mehrere Jahrzehnte lang bestehen, wie eine große Studie mit mehr als 250.000 Frauen zeigt.

Weibliche Hände mit roten Fingernägeln drücken eine Pille aus dem Blister.
Die Antibabypille kann Frauen womöglich vor gewissen Krebsarten bewahren.
© nensuria/iStockphoto

Für die Studie verglichen Forscher der Universität Uppsala in Schweden das Auftreten von verschiedenen Krebserkrankungen zwischen Frauen, die die Antibabypille eingenommen hatten, und solchen, die das niemals getan hatten. Dabei zeigte sich, dass die Einnahme der Pille ein viel geringeres Risiko mit sich brachte, an Eierstock- oder Gebärmutterkrebs zu erkranken. Noch fünfzehn Jahre nach Absetzen der Pille war das Risiko etwa um die Hälfte reduziert, und es hielt bis zu 35 Jahre an. Die Ergebnisse der Studie wurden in der Zeitschrift Cancer Research veröffentlicht.

Die orale Verhütung war in früheren Studien mit einem erhöhten Brustkrebsrisiko in Verbindung gebracht worden. „Überraschenderweise haben wir nur ein geringfügig erhöhtes Brustkrebsrisiko festgestellt, und das erhöhte Risiko verschwand innerhalb weniger Jahre nach dem Absetzen der Pille“, sagte Studienleiterin Åsa Johansson von der Abteilung für Immunologie, Genetik und Pathologie der Universität Uppsala. „Das lässt vermuten, dass sich das lebenslange Risiko für Brustkrebs zwischen Anwenderinnen und Niemals-Anwenderinnen möglicherweise nicht unterscheidet, selbst wenn ein erhöhtes kurzfristiges Risiko besteht.“

Eierstock- und Gebärmutterkrebs gehören zu den häufigen Krebsarten bei Frauen. Letzteres wird etwas häufiger und früher diagnostiziert, weil die Krankheit klarere Symptome aufweist. Da es so oft schon in einem frühen Stadium erkannt wird, ist die Sterberate niedrig. Eierstockkrebs wird dagegen häufig erst in einem späten Stadium erkannt, was die Behandlung deutlich erschwert.

Quelle: DOI 10.1158/0008-5472.CAN-20-2476

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