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Impfzertifikat: Ohne Booster nur noch neun Monate gültig

Lena Höppner  |  22.12.2021

Die Booster-Kampagnen für Covid-19-Impfungen laufen in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union auf Hochtouren. Nun gibt es auch Klarheit über die Gültigkeit des Impfzertifikates nach Abschluss des ersten Impfzyklus: Diese sind ab Februar 2022 nur noch neun Monate gültig.

Person hält Reisepass und Impfzertifikat
Ein gültiges Impfzertifikat ist für das Reisen im europäischen Raum Voraussetzung.
© sorn340/iStockphoto

Ohne Booster-Impfung gelten Impfzertifikate ab dem 1. Februar 2022 nur noch neun Monate (270 Tage). Diese neue EU-Regelung gilt dann unter anderem für alle Reisen innerhalb der europäischen Union. Auf nationaler Ebene sind die Mitgliedsstaaten dazu angehalten, diese Frist für alle Bereiche des öffentlichen Raums zu übernehmen.

Für die verschiedenen Impfungen bedeutet das:

  • 270 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis bei Impfstoffen, bei denen zwei Dosen für einen vollständigen Impfschutz nötig sind

  • 270 Tage Gültigkeit nach Erhalt der Dosis bei Impfstoffen, bei denen eine Dosis ausreicht

  • 270 Tage Gültigkeit nach dem Erhalt einer Impfung und vorheriger Genesung  

Zertifikat muss mit einer App überprüft werden

Die Länder sind dazu angehalten, alle Zertifikate zu akzeptieren, die nicht älter als neun Monate sind. Eigene Regelungen sind im Bereich des Reisens nicht zugelassen. Die Gültigkeit wird dabei nicht im Zertifikat codiert sein. Im Falle einer Prüfung zeigt die App, mit der man die Gültigkeit überprüft, das Zertifikat als ungültig an.

Hierfür hat die europäische Kommission einheitlich festgelegt, wie die Booster-Zertifikate gekennzeichnet sein sollen:

  • 3/3 bei einer Booster-Impfung nach abgeschlossenen ersten Impfzyklus mit 2 Dosen
  • 2/1 nach einer Booster-Impfung nach abgeschlossenem ersten Impfzyklus mit 1 Dosis oder nach einer Impfung mit vorheriger Genesung

Regelung gilt ab 1. Februar 2022

Die Regelung gilt ab dem 1. Februar 2022, um den Ländern die Möglichkeit zu geben, die technischen Voraussetzungen zu schaffen und die Impfkampagne voranzutreiben. Die Gültigkeit betrifft nur den ersten Impfzyklus. Für die Booster-Impfungen liegt noch keine ausreichende Datenmenge zur Dauer des Impfschutzes vor.

Die europäische Kommission hat sich bei ihrer Regel an dem derzeitigen Stand der Wissenschaft orientiert. Das europäische Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten empfiehlt einen Zeitraum von sechs Monaten zwischen Grundimmunisierung und Booster-Impfung. Die Kommission hat den Zeitraum nun auf neun Monate festgelegt, um sicherzustellen, dass die Länder ihre Booster-Kampagnen anpassen können und der nötige Impfstoff verfügbar ist.

Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_6837?r=artikellink

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