Gesundheit

Genesen mit Booster: Neue Zertifikate ab sofort in der Apotheke

PZ/NK  |  01.02.2022

Genesene mit Auffrischimpfung können sich ab dem 1. Februar einen neuen Nachweis in der Apotheke holen, der ihren Booster eindeutig belegt. Auch für Johnson-Geimpfte gelten neue Regeln.

Barkeeper, scannt ein digitales Impfzertifikat.
Genesene mit Booster-Impfung können sich ab sofort ein neues Impfzertifikat in der Apotheke abholen.
© CatEyePerspective/iStock Editorial

In vielen Bereichen hat das digitale Covid-19-Impfzertifikat inzwischen eine Art Türöffner-Funktion erlangt. Vorgaben wie „2G“ oder „2G+“ erlauben nur Personen mit einem bestimmten Impf- oder Genesenenstatus, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Technisch hat dieses System zuletzt allerdings nicht in jeder Hinsicht funktioniert. Das bekamen vor allem Genesene mit Booster zu spüren. So konnten weder CovPass- noch Corona-Warn-App ihr Zertifikat über die Auffrischimpfung korrekt erkennen.

Inzwischen gibt es eine Lösung für das Problem, die ab dem heutigen Dienstag in die Umsetzung gehen soll. Hintergrund ist eine neue EU-Vorgabe zur Ausstellung der Zertifikate, die insbesondere die Nummerierung der erfolgten Impfungen betrifft und am 1. Februar in Kraft tritt. In der Apotheke können Betroffene einen entsprechend neuen Nachweis bekommen. Wer Genesen ist und bereits zwei Impfdosen erhalten hat, bekommt dann ein Zertifikat über Impfung „2/1“ – die Auffrischung ist damit eindeutiger zu erkennen.

Sonderfall Johnson & Johnson

Eine Sonderfall ist die Johnson-Impfung. Laut Zulassung sind Impflinge nach nur einer Dosis vollständig immunisiert. Eine zusätzliche mRNA-Impfung wäre dann bereits der Booster. Tatsächlich sollen die Apotheken nach diesem Muster auch die Impfzertifikate ausstellen. Johnson-Geimpfte erhalten einen Nachweis über Impfung „2/1“ nach zwei verabreichten Dosen. In Deutschland allerdings gilt die Zweitimpfung in diesem Fall nicht mehr als Booster. Erst vor kurzem war die Bundesregierung einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission gefolgt, nach deren Einschätzung Johnson-Geimpften nach der Einmaldosis eine zusätzliche mRNA-Dose brauchen, um als vollständig immunisiert durchzugehen.  Erst die Drittimpfung wird dann offiziell als Auffrischung gewertet.

Auf die Ausstellung der Zertifikate hat das allerdings keine Auswirkungen. Denn: EU-weit müssen die Zertifikate den gleichen Regeln folgen, damit etwa bei Reisen keine Probleme entstehen. In Deutschland kommt die abweichende Einschätzung zu Johnson & Johnson stattdessen über die CovPass-CheckApp zum Tragen. So sollen Johnson-Zertifikate über Impfung „2/1“ bei Kontrollen eben nicht als Booster, sondern lediglich als Grundimmunisierung ausgespielt werden.  Nach der dritten Impfung bekommen Betroffene in der Apotheke dann schließlich ein Booster-Zertifikat über Impfung „3/1“ ausgestellt.

Impfung hat ein Ablaufdatum

Darüber hinaus sind Impfzertifikate über die einfache Grundimmunisierung ab heute offiziell mit einem Ablaufdatum versehen. Auch das geht zurück auf eine EU-Vorgabe, die heute in allen Mitgliedstaaten in Kraft tritt. Nach 270 Tagen werden Zertifikate ohne Booster damit ungültig. Auf den Nachweisen selbst ist allerdings kein Datum vermerkt, die Laufzeit wird lediglich bei der Kontrolle im System überprüft.

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