Keine Lebendimpfstoffe für Babys, deren Mutter Infliximab erhalten hat

Natascha Koch | 09.03.2022

Wurden Mütter in der Schwangerschaft oder Stillzeit mit Infliximab-haltigen Medikamenten behandelt, sollten Säuglinge bis zu einem Jahr nach der Geburt keine Lebendimpfstoffe erhalten. Darüber informiert ein aktueller Rote-Hand-Brief.
Säuglinge, die im Mutterleib dem Wirkstoff Infliximab ausgesetzt waren, sollten im ersten Lebensjahr keine Lebendimpfstoffe erhalten. image.originalResource.properties.copyright

Der monoklonale Antikörper Infliximab ist hierzulande für die Behandlung von rheumatoider Arthritis, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, ankylosierender Spondylitis, Psoriasis-Arthritis und Psoriasis zugelassen. Hersteller von Infliximab-haltigen Arzneimitteln informieren nun in einem Rote-Hand-Brief darüber, dass Infliximab über die Plazenta von der Mutter auf das Baby übergehen kann und bis zu 12 Monate nach der Geburt im Serum von Säuglingen nachweisbar ist. Dies erhöht das Risiko der Säuglinge für schwere Infektionen deutlich, die im schlimmsten Fall tödlich verlaufen können.

Daher sollten Lebendimpfstoffe frühestens 12 Monate nach der Geburt verabreicht werden, heißt es weiter. Eine frühere Gabe sollte nur in Ausnahmefällen erwogen werden, etwa wenn kein Infliximab-Serumspiegel beim Säugling nachweisbar ist oder die Anwendung von Infliximab auf das erste Trimester der Schwangerschaft beschränkt war. In diesem Fall wird ein Übergang von der Mutter auf das Kind als minimal erachtet.

Säuglingen, die gestillt werden, während die Mutter Infliximab erhält, sollten ebenfalls keine Lebendimpfstoffe erhalten. Ausnahme ist, wenn im Blut der Babys kein Infliximab nachweisbar ist.

Quelle: Rote-Hand-Brief zu Infliximab