Gesundheitspolitik

Kostenlose Corona-Tests nur noch bis 10. Oktober

Natascha Koch  |  11.08.2021

Corona-Bürgertests für Ungeimpfte werden ab 11. Oktober kostenpflichtig. Darauf haben sich Bund und Länder haben sich gestern gemeinsam verständigt. Kostenlose Tests soll es dann nur noch für Menschen geben, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, dazu zählen Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Mann, macht Corona-Abstrich bei einer Frau, die im Auto sitzt.
Corona-Schnelltests werden ab dem 10. Oktober kostenpflichtig.
© vichie81/iStockphoto

„Da wir im Grunde jetzt schon ein umfassendes Impfangebot jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland oder jeder Bürgerin machen können, werden wir die kostenlosen Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober beenden“, begründet Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) diesen Beschluss. Gleichzeitig appellierte sie an alle Bürgerinnen und Bürger, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Deutschland sei beim Impfen innerhalb der Europäischen Union mittlerweile nicht mehr Spitze. „Ich bitte alle Geimpften bei ihren Freunden, Bekannten und Familienmitgliedern dafür zu werben, sich auch zu impfen. Das ist nicht nur ein Schutz für uns, sondern auch für andere, die nicht geimpft werden können – Kinder oder Vorerkrankte“, sagte Merkel. Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen seit den vergangenen Wochen kontinuierlich. Wie sie sich weiter entwickeln, hänge maßgeblich davon ab, wie hoch die Impfquote in Deutschland ist.

Ab Inzidenz von 35: Testpflicht für Ungeimpfte

Darüber hinaus müssen sich Ungeimpfte schon sehr bald mehr testen lassen: Schon ab dem 23. August soll eine neue Testpflicht gelten. Ab einem Inzidenzwert von 35 müssen dann Ungeimpfte in Innenräumen einen negativen Corona-Test vorlegen. Dies gilt für

  • Besucher von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Innengastronomie
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen
  • Körpernaher Dienstleistungen, z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege
  • Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
  • Beherbergung in Hotels oder Pensionen: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts

Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler. Aufgrund steigender Infektionszahlen werde bei allen Ungeimpften voll auf das Testen gesetzt, sagte Merkel.

Quelle: Beschlüsse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021 (PDF, 75 KB, nicht barrierefrei)

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