Säuglinge: Vitamin D- und Fluorid-Tablette vollständig auflösen!

pta-ForumElisabeth Kerler  |  19.03.2026 11:06 Uhr

Es ist wichtig, die Tabletten zur Vermeidung von Karies und Rachitis vollständig zerfallen zu lassen. Hintergrund ist der Bericht eines Todesfalls. Darauf weist die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft hin.

Baby bekommt einen Löffel mit einer transparenten Flüssigkeit an den Mund gehalten.
Nur Wasser oder Medizin? Die Arzneimittelkomission der deutschen Ärzteschaft weist darauf hin, dass bestimmte Tabletten vollständig aufgelöst sein müssen.
© naumoid/iStockphoto

Viele Eltern geben ihren Säuglingen, um Karies oder die Knochenkrankheit Rachitis zu vermeiden, Vitamin D3 (fachlich: Colecalciferol) und Fluorid in Form einer aufgelösten Tablette. Nun wurde von dem Tod eines Säuglings in zeitlichem Zusammenhang mit der Gabe eines solchen Präparats berichtet: Der Verdacht wurde beschrieben, dass das Baby einen Fremdkörper „im Kontext einer nicht aufgelösten Tablette“ eingeatmet haben könnte. Darauf weist die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), einem Fachausschuss der Bundesärztekammer, hin. 

Tabletten für Kleinkinder und Säuglinge richtig auflösen

Um Komplikationen, wie etwa das Verschlucken zu vermeiden, dürften Säuglinge und Kleinkinder Tabletten mit Vitamin D3 bzw. Vitamin D3 und Fluorid nicht in unaufgelöster Form verabreicht bekommen, schreibt die AkdÄ. Allerdings seien die Präparate weiterhin wichtig für die Vermeidung von Karies und Rachitis. Bei dieser Krankheit ist der Knochenstoffwechsel gestört. Folgende Aspekte sind bei der Medikamentengabe zu beachten: 

  1. Vor Gabe an einen Säugling oder ein Kleinkind ist zu prüfen, ob die Tablette vollständig zerfallen ist.
  2. Zum Auflösen dürfen nur Flüssigkeiten verwendet werden, die in der Gebrauchsinformation ausdrücklich genannt sind, in diesem Fall Wasser. Andere Flüssigkeiten, zum Beispiel Milch, können den Zerfallsprozess beeinträchtigen oder verlangsamen.

Prüfung wird zukünftig angeregt: Sind Gebrauchsinformationen klar genug?

Generell gilt: Bei der Einnahme oder Gabe von Medikamenten sollte die Gebrauchsinformation berücksichtigt werden. Dementsprechend hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat angekündigt: Es werde die betroffenen Zulassungsinhaber auffordern, zu prüfen, ob die Gebrauchsinformationen genauer formuliert werden müssen. 

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