Natur-Arznei: Das bezahlt die Kasse

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen noch vier pflanzliche Arzneimittel. Aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Johanniskraut
© Wala Heilmittel GmbH

Flohsamen und Flohsamenschalen

Als Abführmittel haben Flohsamen eine lange Tradition. Die Kassen übernehmen die Kosten jedoch nur zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei der entzündlichen Darmerkrankung Morbus Crohn, beim sogenannten Kurzdarmsyndrom und bei Durchfällen, die mit einer HIV-Infektion in Verbindung stehen.

Mistel-Präparate

In der Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses wird präzisiert, dass es dabei um die Anwendung in der palliativen Therapie bösartiger Tumore geht. Die Lebensqualität der Patienten soll durch Injektionen der Mistelpräparate verbessert werden. Studien bestätigen diese Wirkung. Die Präparate müssen auf bestimmte Inhaltsstoffe, die Mistellektine, normiert sein.

Ginkgo-Blätter-Extrakt

Zur Behandlung der Demenz können Ärzte weiterhin Ginkgo-Präparate verordnen, sofern der Pflanzenauszug mit einem Aceton-Wasser-Gemisch hergestellt wurde. Darüber hinaus muss die Tagesdosis bei 240 Milligramm Extrakt liegen. Studien zeigen, dass derartig hergestellte und dosierte Präparate den Verlauf der Demenz bremsen und die Selbstständigkeit der Patienten länger erhalten können.

Johanniskraut-Präparate

Verschiedene wissenschaftliche Arbeiten zeigen die Wirksamkeit von Johanniskraut-Präparaten in der Behandlung leichter bis mittelschwerer Depressionen. Folgerichtig übernehmen die Kassen die Kosten bei dieser Anwendung. Pro Tablette/Kapsel müssen die Präparate mindestens 300 Milligramm Extrakt enthalten, der mit einem Alkohol-Wasser-Gemisch hergestellt wurde, um den größtmöglichen Wirkstoffgehalt zu erzielen. Mittlerweile sind Johanniskraut-Medikamente gegen mittelschwere Depressionen verschreibungspflichtig, Präparate gegen leichte Verstimmungen gibt es ohne Rezept in der Apotheke.

Apotheker Rüdiger Freund

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