Ab sofort können Ärztinnen und Ärzte Nikotinpräparate wie Nikotinpflaster oder -kaugummis sowie den Wirkstoff Vareniclin auf Kassenrezept verschreiben. Diese Mittel unterstützen dabei, den Entzug zu bewältigen und die Chancen auf einen erfolgreichen Rauchstopp zu erhöhen. Damit sind nun erstmals Medikamente zur Raucherentwöhnung in Deutschland erstattungsfähig.
Voraussetzungen für das Kassenrezept
Damit die Medikamente von der Krankenkasse bezahlt werden, gelten bestimmte Bedingungen:
- Es muss eine schwere Tabakabhängigkeit vorliegen.
- Zusätzlich ist die Teilnahme an einem evidenzbasierten Tabakentwöhnungsprogramm erforderlich.
Lange Zeit galten Medikamente zur Tabakentwöhnung als sogenannte Lifestyle-Präparate und waren daher von der Erstattung ausgeschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Mai die Bedingungen festgelegt, unter denen die Erstattungsfähigkeit von Raucherentwöhnungsmitteln gegeben ist. Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger trat die Regelung am 20. August in Kraft.
Präparate mit Buporipion oder Cytisin für Raucherentwöhnung nicht erstattungsfähig
Weiterhin nicht auf GKV-Kosten verordnet werden können Präparate zur Tabakentwöhnung mit Bupropion oder Cytisin. Für diese Wirkstoffe hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Gegensatz zu Nikotin und Vareniclin keinen Zusatznutzen in dieser Indikation festgestellt.